Hallo,
mal angenommen man sucht sich im Vorfeld einer Vertragsverlängerung ein Handy in einem Shop seines Netzbetreibers (nicht in einem unabhängigen Geschäft) raus.
Nun bestellt man dieses Modell unter Angabe von Hersteller und Typenbezeichnung bei der Vertragsverlängerung.
Die komplette Vertragsverlängerung wird telefonisch abgewickelt.
Man bekommt das Gerät geliefert und schaut sich die Verpackung und den Inhalt an, nimmt das Gerät aber nicht in Betrieb.
Äußerlich und auch vom Zubehör wirkt das Gerät wie das bestellte.
Nach Ablauf der Widerrufsfrist nimmt man das Gerät nun in Betrieb um festzustellen, dass die Betriebssoftware in einige Punkten, die aber gravierende Auswirkungen haben von dem im Shop ausgestellten Gerät abweicht.
Wie sich herausstellt handelte es sich bei dem ausgestellten Produkt um ein unverändertes Originalprodukt des Handyherstellers.
Geliefert wurde ein Modell mit angepasster Betriebssoftware - angepasst an die "Bedürfnisse" des Handynetzbetreibers, bei dem man das Handy ja auch bestellt hat.
Während des gesamten Bestellvorgangs, aber auch im Internet war nicht zu erkennen, dass man so ein verändertes Modell bekommt und welcher Art und welchen Umfangs diese Veränderungen sein würden.
Jetzt weist man den Händler(=Handynetzbetreiber) auf diese Diskrepanz, die ja auch einen Sachmangel darstellt hin.
Dieser verweist auf die abgelaufene Widerrufsfrist (welche in keinem Zusammenhang zur Sachmängelhaftung ist) und äußert lapidar "das wäre eben so" und "alle Handys bei uns haben eine angepasste Software".
Die Veränderungen werden nicht als Sachmangel anerkannt, ein Entfernen der Veränderungen ausgeschlossen.
Der Vorschlag des Kunden, dass man die Aufspielung der unveränderten Software zu eigenen Lasten vornehmen würde gegen eine schriftliche Zusicherung, dass davon keine Garantie-/Gewährleistungsansprüche betroffen werden, wird abgewiesen.
Einen Hinweis wo der Kunde über einen derartigen Unterschied aufgeklärt wird, geschweige denn diesem als Vertragsbestandteil zustimmt, bleibt der Händler/Handynetzbetreiber schuldig.
Wie bereits beschrieben war ein solcher Hinweis weder im Onlineshop des Händlers/Handynetzbetreibers, noch wurde auf die Veränderung vom Callcenter-Agent der die Vertragsverlängerung bearbeitet hingewiesen.
Selbst im Vertrag/den AGB oder anderen Vertragszusätzen die evtl. gültig wären fehlt ein entsprechender Hinweis.
Der Händler/Handynetzbetreiber bzw. dessen "Assistenz der Geschäftführung" äußert lediglich, dass diese Veränderung Bestandteil des Vertrages zwischen Händler/Handynetzbetreiber und Hersteller des Handies ist.
Weiterhin wurde von Ihr "aus Kulanz" angeboten, die Kosten der Softwareaktualisierung auf die Originalbetriebssystemversion zu tragen, allerdings mit dem Hinweis, dass dadurch die Gewährleistung beim Händler/Handynetzbetreiber erlischt.
Eine Aussage des Handyherstellers existiert zu diesem Zeitpunkt noch nicht zum Sachverhalt.
Was meint Ihr: Ist das rechtens?
Ich bin der Meinung, dass das gelieferte Produkt nicht dem beworbenen entspricht, da der Hinweis auf Abweichungen vom regulär vom Hersteller gelieferten Modell fehlt.
Weiterhin war ja, wegen dem in der Filiale ausgestellten/beworbenen Modell zu vermuten man bekomme ein Gerät ohne diese "Anpassungen".
Selbige Anpassungen bewirken übrigens in der Regel die unbeabsichtigte Nutzung eines "Features" des Handynetzes, wodurch Kosten für den Vertragsinhaber entstehen.
Unabhängig von dem so zustandekommenden Sachmangel kann man von einem absolut schlechten Service sprechen, wenn selbst die Beschwerde-Abteilung die zugesagten Rückrufe nicht führt, der erste Callcenter-Agent (mit dem Kunden nicht nachvollziehbarer Logik) unverschämt und unhöflich ist und die weiteren Gesprächspartner einen zu einem immer unpassenderen Mitarbeiter verbinden, die gar nicht für das Kundenanliegen zuständig sind.
Und dann sind da natürlich die schriftlichen Antworten auf schriftliche Beschwerden/Reklamationen, bei denen auf das Anliegen absolut nicht eingegangen wird und nur falsche Zusagen gemacht werden.
Eure Meinung ist gefragt.