...es regt sich jedenfalls Widerstand, ein Referendum ist geplant:
http://golem.de/0712/56471.html
Ganz gleich wie das ausgeht - die Schweiz ist insofern glücklicher dran als wir, da sie nicht Mitglied in der EU und somit auch nicht gezwungen ist, jeden Dreck in geltendes Recht umzusetzen, den sich engstirnige Bürokraten in Brüssel, Straßburg oder sonstwo ausgedacht haben :-/
CU
Olaf
Klatsch, Fakten, News, Betas 5.087 Themen, 27.849 Beiträge
Siehe dazu auch die bundesrätliche Botschaft:
http://www.admin.ch/ch/d/ff/2006/3389.pdf
Stellt sich jedoch im Nachhinein heraus, dass die Umgehung tatsächlich
nur dazu gedient hat, eine gesetzlich erlaubte Verwendung vorzunehmen, so wird
dem Umgehungsverbot seine Rechtfertigung entzogen, die im Schutz vor unerlaub-
ten Verwendungen besteht.
Gemäss Buchstabe a ist
eine Umgehung technischer Massnahmen nur strafbar, wenn sie auf die Vornahme
einer unerlaubten Verwendung ausgerichtet ist. In den Buchstaben d und e werden
die Handlungen unter Strafe gestellt, die den Schutz von elektronischen Informa-
tionen für die Rechtewahrnehmung verletzen.
Auch interessant mal wieder die Diskussionen bei Symlink.ch, wo ich auch auf den Link zur bundesrätlichen Botschaft gestossen bin.