...es regt sich jedenfalls Widerstand, ein Referendum ist geplant:
http://golem.de/0712/56471.html
Ganz gleich wie das ausgeht - die Schweiz ist insofern glücklicher dran als wir, da sie nicht Mitglied in der EU und somit auch nicht gezwungen ist, jeden Dreck in geltendes Recht umzusetzen, den sich engstirnige Bürokraten in Brüssel, Straßburg oder sonstwo ausgedacht haben :-/
CU
Olaf
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Da liegt der grosse Unterschied:
Diese Regelungen gelten allerdings nicht, wenn ein Fall der "gesetzlich erlaubten Verwendung" vorliegt. Darunter fällt beispielsweise auch das private Kopieren oder die Vervielfältigung von Werken für Personen mit Behinderungen auch unter Umgehung des Kopierschutzes
Es wird nur das gewerbliche Kopieren verboten. Zuhause darf ich mit meinem Eigentum also weiterhin machen, was ich will.