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routenplaner-server.com

tiefi1 / 10 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo, bin dem "routenplaner-server.com" team auf den Leim gegangen und hab schon die letzte Mahnung, diese bereits zu mirprivat per Post bekommen. Soll ich diese (59,- + 5,-) nun bezahlen oder nicht? Auf einen Rechtsstreit lass ich es alleine sicher nicht ankommen.

Max Payne Nachtrag zu: „Nicht zahlen! Sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen, fristgerecht...“
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Hiermit widerspreche ich Ihrer Rechnung und der Mahnung xyz zu Kundennr. abc.
Ich habe die Sachlage mit meiner Rechtsschutzversicherung beraten, der Ihr Unternehmen bereits gut bekannt ist, und die mir zu diesem Widerspruch riet und die auch einen möglichen Rechtsstreit abdecken würde.
Der Umstand, dass auf www.routenplaner-server.com der Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit unter dem Button "Route planen" erst bei Weiterscrollen - zu dem bei korrektem Ausfüllen aller Eingabefelder der Anmeldung auch im Hinblick auf das Sternchen keinerlei Veranlassung besteht! - sichtbar wird, ist als arglistige Täuschung zu werten, aufgrund derer der in der Folge angeblich durch Drücken des Buttons eingegangene Vertrag nicht zustande gekommen ist. Das erst durch Scrollen über die Registrierungseingabefelder und den Anmelde-Button hinaus sichtbare "Kleingedruckte" steht auch im Konflikt mit der deutschen Preisangabenverordnung, in der gefordert wird, dass Preisangaben leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar sein müssen.
Screenshots sind vorhanden und werden in einem eventuellen Rechtsstreit gegen Sie verwendet.
Ich habe aufgrund der arglistigen Gestaltung Ihrer Internetseiten irrtümlicherweise eine Erklärung ohne Kenntnis über deren genauen Inhalt abgegeben. Aus diesem Grund fechte ich den Vertrag gemäß § 119 und § 123 BGB an, da ich bei genauer Kenntnis der Sachlage diesen Vertrag nicht eingegangen wäre. Nachdem die Kostenpflichtigkeit und die Höhe der Kosten nicht klar und verständlich vor Abgabe der Anmeldung mitgeteilt wurden, ist zusätzlich in mehrfacher Hinsicht den Anforderungen des Gesetzes über Fernabsatzverträge nicht Rechnung getragen worden.
Die gesamte Vertragsgestaltung ist somit mangelhaft und bereits aus diesem Grunde ist eine Rechtsgültigkeit des Vertrages zu verneinen.
Hilfsweise fechte ich den Vertrag an. Ebenfalls ohne Anerkennung einer Rechtspflicht widerrufe ich hilfsweise den angeblichen Vertrag nach den Vorschriften für den Fernabsatz. Zu dem Widerruf sehe ich mich heute noch berechtigt, da Ihre Widerrufsbelehrung mir bei Vertragsabschluss nicht in Textform gemäß § 126b BGB zur Verfügung gestellt wurde. Auf Grund des Ausbleibens einer schriftlichen Widerrufsbelehrung durch Ihre Firma verlängert sich gemäß § 355 BGB die Frist für einen Widerruf automatisch auf sechs Monate nach Anmeldedatum.
Ich ersuche Sie um eine Bestätigung an diese meine Ihnen bekannte eMail-Adresse binnen einer Woche a) für den Erhalt dieses Schreibens und b) über die Nichtigkeit des Vertrages und darauf folgend um Löschung meiner sämtlichen bei Ihnen gespeicherten Daten. Des weiteren untersage ich Ihnen ausdrücklich die Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Mit vorzüglicher Hochachtung

Erika Mustermann