HP muss keine pauschalen Abgaben für Drucker an die VG Wort abführen, das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Drucker dürften damit billiger werden.
Eine Begründung des Gerichts steht noch aus. Die Abgaben werden erhoben, weil Drucker Geräte zum Kopieren darstellen, mit denen auch geschützte Werke vervielfältigt werden.
Die VG Wort befürchtet erhebliche Auswirkungen für die Vergütung der Urheber. HP ist dagegen erleichtert.
Quelle: heise
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Ab Januar 2008 ist das Ganze aber leider wieder hinfällig, weil die neue Urheberrechtsnovelle den Begriff der Vervielfältigungsmöglichkeit erweitert. Da geht es dann nur noch um die Höhe der Abgaben für Drucker