HP muss keine pauschalen Abgaben für Drucker an die VG Wort abführen, das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Drucker dürften damit billiger werden.
Eine Begründung des Gerichts steht noch aus. Die Abgaben werden erhoben, weil Drucker Geräte zum Kopieren darstellen, mit denen auch geschützte Werke vervielfältigt werden.
Die VG Wort befürchtet erhebliche Auswirkungen für die Vergütung der Urheber. HP ist dagegen erleichtert.
Quelle: heise
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"Keine Urheberrechtsabgabe auf Bleistift und Papier"
"Ich habe gerade die "Fett-Ecke" von Joseph Beuys mit meinem Bauch nachgebildet"
"Brain-Abgabe wegen Speicherung von geschützten Werken"
=> *LOOOL* :-))
Zum Artikel selbst ist eigentlich alles gesagt - manchmal regnet's anscheinend doch noch gesunden Menschenverstand vom Himmel. Auch bei unserer Justiz.
CU
Olaf