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News: Grundgesetz soll geändert werden

BKA will Videoüberwachung in Wohnungen

Redaktion / 30 Antworten / Flachansicht Nickles

Das BKA will die optische Überwachung von Wohnungen mit Videokameras gesetzlich durchsetzen, das meldet futurezone unter Berufung auf den Spiegel.

Über eine Grundgesetzänderung soll die "verdeckte Videografie" eingeführt werden, wie das Ausspionieren von verdächtigen Wohnungen genannt wird.

Zudem fordern sie, Telefonate präventiv abzuhören, ohne dass es dafür einen Grund geben muss.

Internet-Cafes sollen stärker überwacht werden und sog. WLAN-Catcher werden gefordert. Die funktionieren etwa wie Honeypots: Sie locken Leute an, um sie dann dafür zu bestrafen.

Quelle: futurezone

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Richtung Polizeistaat Conqueror
gerhard38 Conqueror „Richtung Polizeistaat“
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Vielleicht hilft das ein wenig weiter:
http://de.wikipedia.org/wiki/Beschuldigter

Demnach ist ein Beschuldigter eine Person, die im Zuge des gegen sie eingeleiteten Ermittlungsverfahrens gewisse Pflichten und Rechte hat, über die sie aufgeklärt werden muss.

Dass es Situationen gibt, wo es zunächst nur einen Anfangsverdacht gibt, der noch nicht ausreicht, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, ist einleuchtend, dass die Konfrontation eines Verdächtigen mit dem Verdacht dazu führt, dass der Verdächtige - falls der Verdacht berechtigt war - nun alles daran setzen wird, alle gegen ihn verwendbaren Beweismittel so schnell wie möglich verschwinden zu lassen, ist auch klar (das ist so ähnlich, wie wenn die Behörde ihr Erscheinen zwecks Kontrolle auf Schwarzarbeiter vorher beim Bauunternehmen ankündigt - es überrascht dann niemand mehr, wenn sie keinen einzigen Schwarzarbeiter auf der Baustelle findet, und die Medien können sich nicht genug über eine derart hahnebüchene Vorgangsweise der Behörde zu erregen). Daraus jedoch umgekehrt abzuleiten, der Polizei stünde es frei, nach Lust und Laune jeden zu überwachen, entbehrt derzeit jeder Grundlage - obwohl das auch noch kommen könnte. Bei "Planquadrat"-Aktionen bei der Verkehrsüberwachung haben wir bereits solche Situationen, dass systematisch jedes Fahrzeug zur Kontrolle angehalten und samt Lenker überprüft werden kann, wobei nicht einmal ein konkreter "Anfangsverdacht" vorliegen muss.

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!!° woferl1