Mehrfachtätern die Internetleitung zu kappen - ob das wohl mit dem deutschem Recht auf Information vereinbar wäre?
http://www.tagesschau.de/wirtschaft/raubkopien2.html
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Ich nehme an, er meint den (gefettet hervorgehobenen Teil von) Artikel 5 GG:
(1) 1Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. 2Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. 3Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
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