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MP3-Player Schon seit 1,5 Monaten in Reparatur

The MOD / 2 Antworten / Flachansicht Nickles

Hi,

also mein MP3 Player hatte nach 3 Monaten schon einen Wackelkontakt an der Kopfhörerbuchse.

Hab ihn dann beim Onlineshop reklamiert und eingeschickt.
Das hat auch schon ca einen Monat gedauert.

Als er dann repariert ankam, war die Buchse wieder in Ordnung aber die Bedienelemente gingen nicht mehr.
Außerdem hatte er vom Öffnen viele Kratzer.

Dies hab ich dann auch wieder reklamiert und eingeschickt.
Das ist jetzt schon wieder 1,5 Monate her.

Heute hab ich eine Rückantwort auf meine email bekommen, dass man noch nicht wisse wann er fertig repariert ist.

Also ich mein sowas kann doch nicht angehen oder?
Ich hatte das Gerät 3 Monate und ist jetzt mindestens genau so lange schon in Reperatur...
Welche Recht bzw Möglichkeiten hab ich jetzt zb dass der Online Shop den Player ganz umtauscht oder mir das Geld erstattet?


Grüße

Max Payne The MOD „MP3-Player Schon seit 1,5 Monaten in Reparatur“
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BGB § 439 Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

(3) 1Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. 2Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. 3Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.



Die wichtigen Sachen hab' ich fett hervorgehoben.