Ist es weniger bedenklich, den Namen der Firma hier stehen zu lassen?
Im übrigen ist es rechtlich inzwischen überholt, das mit dem "Betrüber".
Man darf, wenn es der Ausdruck einer eigenen Meinung kundtut.
OLG Koblenz: Die Bezeichnung eines Dritten als Betrüger in einem Internetforum kann eine zulässige Meinungsäußerung sein
Beschluss vom 12.07.2007 - Az. 2 U 862/06
Allerdings kenne den Ursprungsthread nicht und kann mir den Löschgrund nicht ansehen.
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Wichtig ist das Wort "kann". Wenn jemand wissentlich defekte Ware als "Neu" verkauft, kann ich das ja noch verstehen. Ob es allerdings eine zulässige "Meinungsäußerung" ist, den Verkäufer eines (original verpackten) defekten Artikels als Betrüger zu bezeichnen, bezweifle ich.