Hi!
Ich denke, dass die Sache ganz nüchtern so aussieht, wie du das sicherlich bereits befürchtest: Firma pleite, Server tot, nix mehr...
Wenn's ein deutsches Unternehmen wäre könntest du vielleicht dann noch als Kunde beim Insolvenzverwalter deine Ansprüche anmelden, bei US-Unternehmen, dürfte das wegfallen (keine Ahnung, wie es da genau mit den Ansprüchen ausländischer Kunden aussieht - bei den deutschen Unternehmen rate ich auch blos, dass man dort als Kunde mit einem laufenden Dienstleistungsvertrag eingestuft wird; die Frage dürfte selbst gestandene Juristen längere zeit beschäftigen und ich bin Laie wie du und der Rest der Welt ;-) ).
In der Praxis dürfte sich aber bei erfolgreichen Onlineangeboten ein Käufer finden, der das pleite gegangene Unternehmen (und damit dessen Dienstleistungen und Kunden dieser Dienstleistungen) mit kauft. Dann darf man IMHO erwarten, dass der Betrieb der Onlinedienste weiterläuft. Natürlich nicht unbedingt zu den laufenden Konditionen (sofern, die alte Dienst irgendwie befristet war). Was mit den kostenlosen unbefristeten Angeboten passiert, muss man sicherlich jeweils prüfen. ich würde mich nicht wundern, wenn in den AGBs irgendwo steht, dass die ohne Vorwarnung jederzeit eingestellt werden können.
Klartext:
In der Praxis hat man IMHO da als kleiner Zockerkunde keine vernünftigen Rechte irgendetwas im Pleitefall durchsetzen zu können.
Bis dann
Andreas