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News: Geldstrafen scheißegal

Tele 2 stellt kalte Anrufe nicht ein

Redaktion / 23 Antworten / Flachansicht Nickles

Der Telekommunikationsanbieter Tele 2 sorgt schon seit einiger Zeit wegen telefonischen Belästigungen für Schlagzeilen. Obwohl gesetzlich verboten, zieht Tele 2 unermüdlich kalte Werbeanrufe durch (siehe Tele2 belästigt mit kalten Anrufen).

Im Juli 2007 wurde Tele 2 deshalb vom Landgericht Düsseldorf zu 100.000 Strafe verurteilt (siehe 100.000 Euro Strafe für Tele2). Laut Focus.de wurde jetzt ein weiterer Vorfall bekannt. Angeblich hat Tele 2 an die Verbraucherzentrale Bayern per außergerichtliche Einigung 240.000 Euro gezahlt.

Tele 2 ist sich nach wie vor keiner Schuld bewusst. Angeblich wurden nur Kunden angerufen, die vorher ihre Zustimmung dazu gegeben haben. Details zur Sache: Hohe Geldstrafen für Tele2 wegen Telefonwerbung.

Michael Nickles meint: Dass nur Kunden nach Einverständnis angerufen wurden ist eine glatte Lüge. Auch ich wurde schon zigmal von Tele 2 telefonisch belästigt ohne Tele 2 dies jemals genehmigt zu haben.

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Abweisungsdienst mumpel1
Borlander Olaf19 „Wir leben in einer Angebotsgesellschaft :-(“
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Moin Olaf...

Man kann ja nicht einmal mehr im Restaurant in Ruhe essen, ohne dass einem schon wieder irgendetwas angeboten wird
Also in Restaurants hatte ich bislang keine größeren Probleme mit Werbeterror. Vielleicht hatte ich bislang einfach nur Glück, oder meine bevorzugten Lokalitäten gehören nicht zu den bevorzugten Zielen der Verkaufenden?

Alle diese Arschlöcher haben in Restaurants Hausverbot, kommen aber trotzdem und treiben ihr Unwesen weiter bis zum erneuten Rauswurf. Am nächsten Abend kommen sie wieder...
Hausfriedensbruch stellt einen Straftatbestand da, es liegt also an den Restaurantbetreibern die Polizei zu rufen. Davor scheinen viele dann aber leider doch zu scheuen. Hab allerdings keinerlei Erfahrungen mit wie viel Aufwand die Einleitung eines entsprechenden Verfahrens verbunden ist. Man darf aber davon ausgehen, daß sich sowas unter den Verkäufern herumsprechend würde...

Btw.: Es schaded definitiv nichts Haustürverkäufern schon beim ersten Besuch ein Hausverbot zu erteilen und die Aussage damit zu unterstreichen, daß Hausfriedensbruch (also ein erneuter Besuch nach Erteilen des Hausverbots) strafrechtlich relevant ist. Eine andere Sprache verstehen die leider nicht...


Gruß
bor

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