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Justiz versucht sich mit eBay-Auktion => abgemahnt

Tilo Nachdenklich / 1 Antworten / Flachansicht Nickles

Ja Fristen (bitte 1 Monat) und Widerrufsbelehrungen (Schriftform, bitte E-Mail, Webseite reicht nicht) sind ne haarige Angelegenheit.

Da versuchte die Justiz nicht-nachgefragtes Diebesgut zu verramschen, macht sich schlau (Beispielbelehrung im Bundesgesetzblatt) und fällt auf die Nase.
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,druck-507693,00.html

Sovereign Sylvia Tilo Nachdenklich „Justiz versucht sich mit eBay-Auktion => abgemahnt“
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Hi,
dass die Justiz auf die Nase fällt, ist noch gar nicht mal so tragisch. Aber peinlich, lächerlich und eigentlich auch dümmlich ist die Erklärung, man habe sich vorher noch nie mit dieser Thematik befasst gehabt - ja, da macht man sich doch gerade als Justiz erst recht vorher schlau, und nicht nur im Bundesgesetzblatt, und besonders, wo die Justiz über ganz andere Quellen verfügen kann! (kopfschüttel)

HAND
Sylvia