Ja Fristen (bitte 1 Monat) und Widerrufsbelehrungen (Schriftform, bitte E-Mail, Webseite reicht nicht) sind ne haarige Angelegenheit.
Da versuchte die Justiz nicht-nachgefragtes Diebesgut zu verramschen, macht sich schlau (Beispielbelehrung im Bundesgesetzblatt) und fällt auf die Nase.
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,druck-507693,00.html