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Schutzwirkung der BNetzA. Wer's glaubt, wird selig

i.mer / 6 Antworten / Flachansicht Nickles

Ursprüngliche Nachricht (leider nicht gesondert abgespeichert und über Web-Formular verschickt): Meldung einer Spam-SMS, die zum Abhören einer teuren Voicemail-Box mit angeblich hinterlassener Nachricht auffordert.

Antwort der BNetzA:
> Sehr geehrter Herr [i.mer],
> Ihre E-Mail ist bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
> Telekommunikation, Post und Eisenbahnen eingegangen und wird unter dem
> Zeichen »Dort21-M EB-XXXXXX/07« geführt. Bitte geben Sie bei Rückfragen
> stets dieses Zeichen an.
> Bitte haben Sie Verständnis, dass eine weitergehende Beantwortung Ihres
> Schreibens wegen der gegebenenfalls erforderlichen Ermittlungsarbeit
> unter Umständen noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
> Ihre Beschwerde bezieht sich unter anderem auch auf eine
> Auslands-Rufnummer (+7918xxx). Hierbei handelt es sich um eine Rufnummer
> in den GUS- Staaten (Russische Föderation/ Rep. Kasachstan)= +7xxx;
> ...918xxx wiederum steht für ein Mobilfunknetz, dort.
>
> Die Rufnummernvergabe erfolgt hierbei nicht durch die Bundesnetzagentur,
> daher ist uns auch keine direkte Beauskunftung und Einflussnahme
> möglich. Die Notwendigkeit der Zusammenarbeit von Behörden auf
> internationaler Ebene auf dem Gebiet der Bekämpfung des
> Rufnummernmissbrauchs ist bereits erkannt und wird zurzeit vorbereitet.
>
> Für Rückfragen oder für weitere Fragen im Zusammenhang mit
> Rufnummernmissbrauch stehen Ihnen unsere Mitarbeiter unter der unten
> genannten Rufnummer gerne zur Verfügung.
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
> Ihre Bundesnetzagentur



Meine Antwort darauf:

Hallo, liebe BNetzA,

1. die in der von mir gemeldetet SPAM-SMS angegebene Rückrufnummer ist eine deutsche Mehrwertrufnummer, die serh wohl in Ihrer Kompetenz liegt. Deren Inhaber ist wohl der Nutznießer dieser SPAM-Aktion.

2. die Zugehörigkeit der Absendernummer (Russland, Mobilfunk) habe ich bereits in meiner Erstmeldung angegeben.
Sogar den Provider habe ich angegeben (Kubam GSM). Genauer genommen handelt es sich um dessen SMS-Zentrale.
DAS müssen Sie mir nicht in der Antwortmail erklären.

Viel Erfolg bei den Ermittlungen wünscht

[i.mer]


Ja, die machen's bestimmt ;)



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jueki i.mer „Schutzwirkung der BNetzA. Wer's glaubt, wird selig“
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Tja, auch vor der BNetzA scheint Pisa nicht halt zu machen.
Nicht nur dort -
Auch bei Pearl (jaja, Geiz ist Geil!) ist dies der Fall.
Im Februar wohl bestellte ich dort mal was. Erst- und letztmalig.
Nachdem ich die Bestätigung erhielt, überlegte ich mir etwas anders - und bat um Änderung. Das wurde auch akzeptiert.
Wir bedanken uns für Ihren Einkauf.
Dann erhielt ich im Abstand von 2 Stunden, das meine Ware nun verpackt würde - die ursprüngliche Bestellung und die geänderte.
Wir bedanken uns für Ihren Einkauf.
Ich mailte sofort ausführlich, erklärte diese bestätigte Änderung. Mit dem gesamten Mailverkehr.
Die Antwort kam prompt, man bedankte sich und würde dies bearbeiten.
Wir bedanken uns für Ihren Einkauf.
Dann kam wiederum im Abstand von einem Tag die Mail, das meine Bestellung abgesendet wurde - zuerst die geänderte, dann die ursprüngliche.
Wieder teilte ich den Fehler mit und riet freundlich, das der anscheinend nur Textbausteine auswählende, sonst des Deutschen nicht mächtige Bearbeiter mal den Chef informiert. Und widerrief mit sofortiger Wirkung die Einzugsermächtigung.
Man würde die Sache sorgfältig bearbeiten.
Wir bedanken uns für Ihren Einkauf.
Nun, es kamen beide Pakete an. (Ein Hausbewohner nahm diese an) beide wurden per Bankeinzug bezahlt - den Betrag für den fehlerhaft gelieferten beorderte ich zurück.
Und teilte denen mit, das sie das (ungeöffnete) Paket abholen könnten.
Sie teilten mir mit, das sie den Vorgang bearbeiten würden.
Wir bedanken uns für Ihren Einkauf.
Nach einiger Zeit kam eine Mahnung - ich schickte denen den ganzem Mailverkehr zurück.
Wir werden den Vorgang sofort bearbeiten.
Wir bedanken uns für Ihren Einkauf.
Ich fragte an, ob sie die Güte hätten, wenn ich schon die Absätze meiner Schuhe ablaufen würde, das sie mir wenigstens einen Rücksendeschein zusenden sollten.
Im Abstand von ca. einer Woche, anderthalb Monate lang:
Heutet senden wir Ihnen den Rücksendeschein zu.
Wir bedanken uns für Ihren Einkauf.
Aber niemals kam etwas an...
Bis dann vor 3 Wochen - da erhielt ich einen Briefumschlag mit dem Scheinchen.
Und eine Mail, die mich sehr hart traf:
Erst, wenn ich die entstandenen Kosten bei der Rückbuchung begleiche, bin ich wieder würdig, etwas zu bestellen.
Wir bedanken uns für Ihren Einkauf.

Wie kann ich diesen Schock nur überwinden?
Jürgen



- Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen "NEIN!" Kurt Tucholsky
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