Hallo Leute,
mal wieder eine Ebay-Geschichte.Hab vor einiger Zeit eine Festplatte im Ebay gekauft und leider nicht bekommen. Der Verkäufer hat das gleiche Spiel etwa viermal gleichzeitig getrieben. Die Bewertungen lauten nun etwa alle so: keine Ware, keine Antwort auf Mails usw, Finger weg!!
Ich überlege mir nun ob ich eventuell Anzeige erstatten oder zum Rechtsverdreher gehen soll. Aber meist heißt das bekanntlich außer Spesen nix gewesen. Hat hier jemand von euch schon mal ausprobiert, was bei solchen polizeilichen Ermittlungen am Ende rauskommt?!
Über Erfahrungen wäre ich dankbar!
Gruß Franz
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
> es ist aber genau umgekehrt - der Verkäufer hat den Schaden.
> So steht es auch in den eBay-Bedingungen und das haben Gerichte auch so festgelegt.
Gilt das etwa auch, wenn der Vekäufer privat handelt? Das wäre aber mal eine echte Neuigkeit.
Es heißt doch immer, dass der Gefahrenübergang immer dann stattfindet, wenn der Verkäufer die Ware an den Frachtführer übergeben hat - außer beim einseitigen Handelskauf, d.h. wenn der Verkäufer gewerblich handelt und der Käufer privater Endverbraucher ist (der unter dem besonderen Schutz des Gesetzgebers steht)?
CU
Olaf
> So steht es auch in den eBay-Bedingungen und das haben Gerichte auch so festgelegt.
Gilt das etwa auch, wenn der Vekäufer privat handelt? Das wäre aber mal eine echte Neuigkeit.
Es heißt doch immer, dass der Gefahrenübergang immer dann stattfindet, wenn der Verkäufer die Ware an den Frachtführer übergeben hat - außer beim einseitigen Handelskauf, d.h. wenn der Verkäufer gewerblich handelt und der Käufer privater Endverbraucher ist (der unter dem besonderen Schutz des Gesetzgebers steht)?
CU
Olaf