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Ebay -Betrug, Was tun?

Franz61 / 24 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo Leute,
mal wieder eine Ebay-Geschichte.Hab vor einiger Zeit eine Festplatte im Ebay gekauft und leider nicht bekommen. Der Verkäufer hat das gleiche Spiel etwa viermal gleichzeitig getrieben. Die Bewertungen lauten nun etwa alle so: keine Ware, keine Antwort auf Mails usw, Finger weg!!
Ich überlege mir nun ob ich eventuell Anzeige erstatten oder zum Rechtsverdreher gehen soll. Aber meist heißt das bekanntlich außer Spesen nix gewesen. Hat hier jemand von euch schon mal ausprobiert, was bei solchen polizeilichen Ermittlungen am Ende rauskommt?!
Über Erfahrungen wäre ich dankbar!

Gruß Franz

peterson Franz61 „Ebay -Betrug, Was tun?“
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Eine Anzeige bei der Polizei erstaten ist auf jeden Fall wichtig.
Immerhin bekommt derjenige, falls er greifbar ist, Ärger.
Betrug ist eine Straftat.

Dein Geld wirst Du so sicherlich nicht wiederbekommen, dafür mußt Du dann schon zivilrechtlich vorgehen. Kostet aber.

seinup peterson „Eine Anzeige bei der Polizei erstaten ist auf jeden Fall wichtig. Immerhin...“
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Ich sage mal - leider - haben bestimmte Leute dort nichts besseres zu tun, als sich als Inkasso-Büro aufzuführen. Bei mir war es einmal so. Trotzdem ich nachweisen konnte, dass ich etwas versendet habe, dieses entweder trotzdem angekommen war, oder bei der Post verschwunden ist, sogar einen Zeugen dafür hatte, wurde ich quasi (wonach ich mich bei entsprechender Behörde auch beschwert habe) genötigt dazu, das Geld zurückzuüberweisen, am Ende stand ich ohne Ware und ohne Geld da. Traurig für mich, es handeltet sich um ganz wenige Euros, weshalb es mir nicht wirklich wehtat, andernfalls wurde mir entsprechend gedroht, so dass ich als damals noch unerfahrener in solchen Dingen, rücküberwiesen habe.

Nunja, was nutzt dem Threadsteller die Info: Es gibt (leider sag ich nochmal, da es halt nicht deren Aufgabe ist) genug selbst geprellte dort auf dem Amt und somit könnte der Threadsteller soagar Glück haben.......

gelöscht_84526 seinup „Ich sage mal - leider - haben bestimmte Leute dort nichts besseres zu tun, als...“
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Deswegen versende ich grundsätzlich alles (!!) versichert. Und zwar mit Hermes.

Mir ist das egal, wenn es mal einen oder zwei Tage länger dauert. Dafür habe ich den Nachweis, dass die Ware ausgeliefert wurde. Und bei Verlust ist sie bis 500 Euronen versichert.

Gruß
K.-H.

kybi gelöscht_84526 „Deswegen versende ich grundsätzlich alles !! versichert. Und zwar mit Hermes....“
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Mit wem Du "versichert" versendest ist wirklich egal. Wie willst Du Dich denn wehren, wenn der Empfänger behauptet, im Paket war nichts?

Olaf19 kybi „Mit wem Du versichert versendest ist wirklich egal. Wie willst Du Dich denn...“
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Das ist insofern nicht egal, als ein versichertes Hermes-Paket nur so viel kostet wie ein DHL-Päckchen(!), dafür aber den vollen Leistungsumfang eines DHL-Paketes bietet. Ab einer bestimmten Größe ist allerdings wieder die DHL günstiger. Der Inhalt des Pakets wird natürlich von keinem Paketdienst überwacht ;-)

CU
Olaf

seinup kybi „Mit wem Du versichert versendest ist wirklich egal. Wie willst Du Dich denn...“
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Genau dieses Problem hatte ich, der Empfänger behauptete, ich habe ihm garnichts geschickt, als ich dann den Paketschein vorweisen konnte, war auf einmal nur Zeitungspapier drinnen, scheinbar ist man aber auf bestimmten Behörden nicht schlau genug, um gesunden Menschenverstand anzuwenden, den legt man nämlich scheinbar in einigen Berufen in Deutschland gern mal ab.......

Wenn man alles Risiko ausschalten will, nützt es nur, Ebay zu meiden, so blöd das klingt, Risiko schwingt immer immer mit!

gelöscht_84526 kybi „Mit wem Du versichert versendest ist wirklich egal. Wie willst Du Dich denn...“
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Wenn der Empfänger behauptet, dass in dem Paket nichts drinnen war als Zeitungspapier, dann soll er das doch mal beweisen.

Genau so, wie er mir vorwerfen kann, dass ich ihm "heiße Luft" geschickt habe, kann ich von ihm verlangen, dass er mir den Beweis erbringt, dass da nichts im Paket war. Soll er doch mal ein paar Zeugen bringen, die ihm beim Auspacken zugesehen haben, und die das später womöglich unter Eid bei Gericht bestätigen. Vielleicht bekommen seine Zeugen dann doch das Hosenflattern...

Gruß
K.-H.

peterson gelöscht_84526 „Wenn der Empfänger behauptet, dass in dem Paket nichts drinnen war als...“
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Auf jedem Paket steht auch das Gewicht drauf.
Also muß man schon einen Ziegelstein reintun.

Olaf19 seinup „Ich sage mal - leider - haben bestimmte Leute dort nichts besseres zu tun, als...“
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...wenn du nachweisen konntest, dass du dich richtig verhalten hast, wieso konnte dich dann irgendjemand dazu "nötigen", das Geld zurückzuerstatten? Den Typen hättest du doch den Stinkefinger zeigen können! Die Rückerstattung würde ich eher als ein Schuldanerkenntnis deinerseits interpretieren. Da hättest du dich auch gleich selbst als Betrüger anzeigen können.

@Heinz wg. Hermes - ACK!

CU
Olaf

seinup Olaf19 „Verstehe ich nicht...“
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Problem: Ich konnte zwar nachweisen, dass ich das Paket versendet habe, da ich die ID hatte, dennoch brachte mir das nichts, weil der Käufer, als er erfuhr (normalerweise hätte er das gleich merken müssen, denn er hat den Empfang quittiert, war aber nicht so schlau, das zu merken), dass ich in der besseren Position war. Daraufhin meinte er, es sei eben nichts als Papier im Paket gewesen, was allein schon Schwachsinn war. Dennoch.....ich war der gelackmeierte, weis mal nach, dass das nicht so ist, wenn dir ein ebenso Ebay geplagter Beamter gegenüber sitzt, kann man wenig machen. Das ganze wurde natürlich eingestellt, aber die Tatsache hat mich enorm geärgert.

Postpaket ist also lediglich der Nachweis dafür, dass "etwas" erbracht und gelierfert wurde, aber halt nur etwas, und nicht die Ware oder zumindest nicht, wenn der Käufer behauptet, er hätte sie nie bekommen.

Naja - sicher - es kann theoretisch vorkommen, dass einer bei der Post fein säuberlich das DIng öffnet, die Ware rausnimmt und wieder verschließt - aber das ist erstens unmöglich, sowas zu beweisen und DHL ist raus, sobald der Empfänger quittiert hat. Somit bleibt IMMER ein Risiko.

Ich vermute heute, dass der Typ das (arbeitslos, recht viel Tagesfreizeit) fast gewerblich betrieben hat, Ware bestellt, angeblich nie angekommen, mit Anzeige gedroht und wenn das nicht half, wirklich angezeigt - meistens hats scheinbar funktioniert. Auch eine Möglichkeit.

Olaf19 seinup „Problem: Ich konnte zwar nachweisen, dass ich das Paket versendet habe, da ich...“
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> ich war der gelackmeierte, weis mal nach, dass das nicht so ist

So ganz überzeugt mich das nicht. Warum liegt die Beweislast eineseitig bei dir? Ihr seid beide Privatpersonen, keiner von euch handelt gewerblich, der eine sagt dies, der andere sagt das - also steht Aussage gegen Aussage. Was irgendein ebay-geplagter Beamter dabei für gute oder schlechte Laune hat, ist doch vollkommen wurscht.

CU
Olaf
Hardwaretester seinup „Ich sage mal - leider - haben bestimmte Leute dort nichts besseres zu tun, als...“
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"Trotzdem ich nachweisen konnte, dass ich etwas versendet habe, dieses entweder trotzdem angekommen war, oder bei der Post verschwunden ist, sogar einen Zeugen dafür hatte, wurde ich quasi (wonach ich mich bei entsprechender Behörde auch beschwert habe) genötigt dazu, das Geld zurückzuüberweisen, am Ende stand ich ohne Ware und ohne Geld da"

Da brauchst du nicht zu jammern, wenn du die Ware unversichert versendet hast, dann bist du dafür verantwortlich wenn sie nicht ankommt. War sie versichert, dann muss die Post beweisen das es zugestellt wurde, kann sie das nicht, bekommst du den Schaden ersetzt. Viele Glauben wenn der Käüfer einverstanden ist, die Ware unversichert zu versenden, dann der Käufer im Falle des Abhandenkommens den Schaden hat, es ist aber genau umgekehrt - der Verkäufer hat den Schaden. So steht es auch in den eBay-Bedingungen und das haben Gerichte auch so festgelegt.

Olaf19 Hardwaretester „ Trotzdem ich nachweisen konnte, dass ich etwas versendet habe, dieses entweder...“
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> es ist aber genau umgekehrt - der Verkäufer hat den Schaden.
> So steht es auch in den eBay-Bedingungen und das haben Gerichte auch so festgelegt.


Gilt das etwa auch, wenn der Vekäufer privat handelt? Das wäre aber mal eine echte Neuigkeit.

Es heißt doch immer, dass der Gefahrenübergang immer dann stattfindet, wenn der Verkäufer die Ware an den Frachtführer übergeben hat - außer beim einseitigen Handelskauf, d.h. wenn der Verkäufer gewerblich handelt und der Käufer privater Endverbraucher ist (der unter dem besonderen Schutz des Gesetzgebers steht)?

CU
Olaf
Max Payne Hardwaretester „ Trotzdem ich nachweisen konnte, dass ich etwas versendet habe, dieses entweder...“
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Viele Glauben wenn der Käüfer einverstanden ist, die Ware unversichert zu versenden, dann der Käufer im Falle des Abhandenkommens den Schaden hat,

Das hat nichts mit "Glauben" zu tun, sondern es steht so im Gesetz (BGB). Ausnahme - wie von Olaf schon angesprochen - ist der Verbrauchsgüterkauf.
Es würde mich zumindest ein bisschen wundern, wenn die eBay-AGB (wo ich das übrigens auf die Schnelle nicht gefunden habe) mal eben geltendens deutsches Recht außer Kraft setzten...
Olaf19 Max Payne „ Das hat nichts mit Glauben zu tun, sondern es steht so im Gesetz BGB . Ausnahme...“
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...dass die Justiz dazu neigt, Verkäufer im Zweifelsfall immer als "gewerblich" einzustufen. Wer den grünen Stern bei ebay hat (ab 100 Punkte) kann sich also schon mal warm anziehen... tja, und dann allerdings trägt man doch wieder das Vesandrisiko, da kann man so privat angemeldet sein wie man will.

Es ist schon vorgekommen, dass eine Frau die Kindersachen ihrer inzwischen erwachsenen Kinder bei ebay gebraucht(!) verkauft hat, und natürlich von privat - schwupp, hatte sie eine Abmahnung von einem Kinderkleiderhändler an der Backe. Und der hat vor Gericht auch noch recht bekommen! Ihr Fehler war, dass sie alles auf einmal eingestellt hatte (insgesamt 93 Artikel).

Hätte sie das Zeug einfach in die Mülltonne geworfen oder in die Altkleidersammlung gegeben, wäre sie ökonomisch besser gefahren...

CU
Olaf

P.S. Haushaltsauflösungen sind auch ganz gefährlich...

Max Payne Olaf19 „Das einzige, was ich mir noch vorstellen könnte, wäre...“
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ist in Zeiten von Ich-AGs nicht schon per definitionem jedermann potenziell gewerblich...?

PS: Wie siehts bei Ich-AGs eigentlich shareholdervaluemäßig aus? Wann geht die erste Ich-AG an die Börse?

Olaf19 Max Payne „Tja..“
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...sind die ICH-AGs inzwischen abgeschafft. Ansonsten wären genau die Szenarien zu befürchten, wie du sie gerade skizziert hast ;-)

"Vom 1. Juli 2006 an wird diese Subvention nur noch gezahlt, wenn der Anspruch auf Förderung vor diesem Tag bestanden hat. Neue Bewilligungen sind ausgeschlossen" => http://de.wikipedia.org/wiki/Ich-AG

CU
Olaf

Max Payne Olaf19 „Gottseidank...“
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...da bin ich ja mal wieder sowas von nicht auf dem Laufenden! Dass die Ich-AGs (nicht von der Idee, aber von der Umsetzung her) Schwachfug sind/waren, war mir klar. Neu ist, dass es in diesem unserem Lande passieren kann, dass eine als Unfug erkannte Maßnahme wieder abgeschafft wird.

Danke fürs Update :-)
Max

PS: Leider gehen damit auch wieder ein paar Schenkelklopfer verloren. Beispiel gefällig? Was ist ein Mann mit nem Sixpack (Bier, nicht Bauch) auf der Parkbank? Eine Ich-AG auf Betriebsausflug... haha!

Olaf19 Max Payne „Huiuiui...“
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...der Gag mit dem Betriebsausflug ist und bleibt trotzdem ein Schenkelklopfer :-)
Ich kannte den schon, hatte ihn aber zwischenzeitlich vergessen, deswegen:

THX
Olaf

seinup Hardwaretester „ Trotzdem ich nachweisen konnte, dass ich etwas versendet habe, dieses entweder...“
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Aha. Und was bringt mir eine Versicherung? Wenn die Post ordnungsgemäß ausgeliefert hat, was sie hat, ist sie raus. Basta.

Und wenn der Empfänger behauptet, es sei nur Papier im Paket, was bitte hat die Post dann damit zu tun? Nix. Also? Bleibt alles an mir hängen.

Olaf19 seinup „Aha. Und was bringt mir eine Versicherung? Wenn die Post ordnungsgemäß...“
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...sie schützen dich vor wirtschaftlichem Schaden, wenn das Paket unterwegs verloren geht oder beschädigt wird. Ich behaupte einmal ganz kühn, dass das die häufigsten Ursachen für Differenzen zwischen Käufern und Verkäufern sind.

Natürlich kann dich keine Versicherung der Welt davor schützen, dass der Käufer sagt, der Inhalt des Paketes habe in Qualität oder Quantität nicht der Artikelbeschreibung entsprochen.

CU
Olaf

Olaf19 Franz61 „Ebay -Betrug, Was tun?“
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> Aber meist heißt das bekanntlich außer Spesen nix gewesen.

Strafanzeige wegen Betruges zu stellen kostet dich nur etwas Zeit, sonst nichts. Falls er doch kein Betrüger ist, sollte er dann schleunigst liefern oder das Geld zurückzahlen.

CU
Olaf
holger47 Franz61 „Ebay -Betrug, Was tun?“
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Und? Schon mal was vom Ebay-Käuferschutz gehört? Du hast zwar 25€ Eigenanteil, und das geht nur bis 200€ - aber wenn du dich in diesem Bereich bewegst, wovon ich bei einer Festplatte erst mal ausgehe, gibts zumindest einen Teil des Geldes zurück.

Und da Ebay in diesem Fall zahlt, haben die ein vitales Interesse daran, ihr Geld vom Verkäufer zurück zu bekommen.

Tuxus Franz61 „Ebay -Betrug, Was tun?“
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[Käufer] Ich habe etwas ersteigert und bezahlt, aber es ist nie angekommen. Was kann ich tun [FAQ:1164] (27.2.2007)
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/faqs/faqlist.fpl?op=show&topicID=1207&entries=,1164,#1164

[Käufer] Ich habe etwas ersteigert, aber der Verkäufer meldet sich nicht. Was nun [FAQ:1166] (27.2.2007)
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/faqs/faqlist.fpl?op=show&topicID=1207&entries=,1166,#1166


Das findest Du bei http://www.wer-weiss-was.de unter Experten-Forum > Wirtschaft > Online-Auktionen > FAQ


Beste Grüße, Tuxus