Hi,
Deine Gelassenheit, möchte ich auch mal haben.
Wenn ein Administrator, beim friedlichen Ausüben seines Jobs unter Verdacht gerät, ist davon auszugehen, dass im Rahmen der Untersuchung und Beweissicherung, erst mal alles was mit Computer und Software zu tuen hat beschlagnahmt wird. Durch das neuhe Gesetz, ist die Staatsanwaltschaft sogar verpflichtet, Strafanzeige zu stellen, wenn o.G. Software gefunden wird. Dabe spielt es keine Rolle, ob, und vor allem wie, der Administrator Diese eingesetzt hat.
Der A. hat erst mal keine Möglichkeiten mehr, seine Strafverfolgung in die Öffentlichkeit zu bringen. Wie willst du das erfahren?
Ich mache mir in dieser Sache erst Sorgen, ...
Die mache ich mir jetzt schon. Und deine Aussage, macht mir ebenfalls große Sorgen.
MfG, Data Junkey