http://www.heise.de/tp/r4/artikel/25/25966/1.html
Die Finanzämter sind überlastet. Daher: Informationsholschuld, wenn man einen Einspruch laufen hat.

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Die Finanzämter sind überlastet. Daher: Informationsholschuld, wenn man einen Einspruch laufen hat.