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Produktaktivierung (geschlossen)

jueki / 22 Antworten / Flachansicht Nickles

Im Freundeskreis diskutierten wir die Frage, ob es nach einem Deutschen (Deutschen, bitteschön!) Gesetz eine strafbare Handlung ist, wenn man sein legal erworbenes Betriebssystem oder eine ebenso legal gekaufte Anwendung selbst aktiviert - ohne mit dem Hersteller in Verbindung zu treten.
Die Meinungen gingen eigentlich nur leicht auseinander - aber eine klare Antwort fanden wir nicht.
Ist Euch da etwas konkretes dazu bekannt?
Um das von vornherein klar zustellen - auf eine "holger- Meinung" wird hier kein Wert gelegt, ja?
Sachliche und klare Hinweise würden mich/uns interessieren.
Jürgen

Siehste wohl... Olaf19
@luttyy... Olaf19
Siehste wohl... Anonym
Siehste wohl... Olaf19
Super-Artikel!! Olaf19
Tilo Nachdenklich jueki „Produktaktivierung“
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Habe gerade eben diese Passage gefunden:
"Vieles, was man mit Software anstellen kann, ist von Gesetzes wegen deren Urhebern vorbehalten und darf nur mit Erlaubnis derselben geschehen. Einige Handlungen sind allerdings notwendig, um das Betriebssystem seiner Bestimmung entsprechend zu nutzen. Weil der Käufer das Recht dazu erworben hat, braucht er für alles, was beispielsweise zum Hochfahren eines Windows gehört, keine Extragenehmigung."
Quelle:
http://www.pfohlnet.de/artikel.php?pid=16&

Klingt logisch, ist aber anscheinend auch nur eine "Meinung".

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