Ich verstehe die Argumentation nicht mehr.
http://www.computerwoche.de/heftarchiv/2007/32/1220341/index.html
Wiso auf ein könnte sein, Geldwerteanspruch erhoben wird.
Dann habe eigentlich alle Anspruch auf das Geld, die urheberrechtlich geschütze Sachen, egal welcher Art vertreiben, die irgendwie digitalisiert auf die Festplatte gelangen können.
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Und wenn so etwas wirklich umgesetzt wird, dann stellt sich doch die Frage, ob man damit dann eine pauschale Erlaubnis hat, solche Filme zu kopieren. Denn das wäre doch die logische Schlussfolgerung davon: Wofür ich bezahle, das darf ich auch machen. Ab sofort gibt es dann keine "Raubkopierer/Raubkopien" mehr!
Gruß
K.-H.
