Ein Grundsatz der Rechtsprechung in Deutschland.
Der CDU- Abgeordnete Herr Andreas Grapatin wurde vorige Woche in Dresden von der Polizei kontrolliert.
Ein Alkohol- Test ergab 1,16 Promille.
Die "Verwaltungsvorschrift Alkohol-, Medikamenten- und Drogeneinfluß" verbietet es der Polizei, einem Abgeordenten den Führerschein abzunehmen.
Er darf weiterfahren - und tut es auch.
Gleiches Recht für alle.
Jürgen
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Ein Gesetz mit Weitsicht.
Ein Alkoholiker braucht etwas mehr, um zu funktionieren (bei 1,6 Promille liegt etwa der Normalzustand bzw. die optimale Leistungsfähigkeit). Und die Politikerkarriere setzt nun mal voll auf eine robuste Leber.
