Ein Grundsatz der Rechtsprechung in Deutschland.
Der CDU- Abgeordnete Herr Andreas Grapatin wurde vorige Woche in Dresden von der Polizei kontrolliert.
Ein Alkohol- Test ergab 1,16 Promille.
Die "Verwaltungsvorschrift Alkohol-, Medikamenten- und Drogeneinfluß" verbietet es der Polizei, einem Abgeordenten den Führerschein abzunehmen.
Er darf weiterfahren - und tut es auch.
Gleiches Recht für alle.
Jürgen
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Ich glaube, so etwas ähnliches hatten wir doch schon mal in Bayern. Ist glaube ich ein paar Jahre her. War meines Erachtens auch ein Abgeordneter und hatte im besoffenen Zustand jemanden über den Haufen gefahren. Das hatte damals gereicht, um ihn anschließend in ein Ministeramt einzuweisen. Leider weiß ich nicht mehr, um wen es sich handelte.
mfg
Landoran
