http://www.ShortNews.de/start.cfm?id=676491&u_id=330694
Da gab es doch letztens eine Meldung, dass irgendwer ein Navi gekauft hatte, dieses aber "zu günstig" bekommen hatte, weil es geklaut war (oder so ähnlich). Die Richterin (oder war es ein männlicher Kollege) hat dann entschieden, dass der Käufer sich der Hehlerei schuldig gemacht hat, weil er auf Grund der Tatsache, dass als Startpreis nur 1 Euro angesetzt war, hätte merken müssen, dass es sich um Diebesgut handelt.
Gruß
K.-H.
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@k.-h.
Als weiteres Indiz galt das Herkunftsland des Anbieters..
..und sowas von einem Gericht..,der Untergang ist nah!
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,496462,00.html
