http://www.ShortNews.de/start.cfm?id=676491&u_id=330694
Da gab es doch letztens eine Meldung, dass irgendwer ein Navi gekauft hatte, dieses aber "zu günstig" bekommen hatte, weil es geklaut war (oder so ähnlich). Die Richterin (oder war es ein männlicher Kollege) hat dann entschieden, dass der Käufer sich der Hehlerei schuldig gemacht hat, weil er auf Grund der Tatsache, dass als Startpreis nur 1 Euro angesetzt war, hätte merken müssen, dass es sich um Diebesgut handelt.
Gruß
K.-H.
Off Topic 20.606 Themen, 228.971 Beiträge
Hehlerei? Wohl eher nicht.
Allerdings erkenne ich hier eindeutig eine Gewinnerzielungsabsicht, so daß wohl zweifelsfrei eine gewerbliche Tätigkeit zu unterstellen ist.
Ich bin mal gespannt, wie man dort mit dem Widerrufsrecht, Gewährleistung, Umsatzsteuerausweis etc. umgeht. Gegebenenfalls werde ich überlegen, ob - sobald auch von unserem Unternehmen angebotene Artikel angeboten werden - gegebenenfalls eine Abmahnung ergeht, falls diese Käuferrechte beschnitten werden. Gleiches Recht für alle, zumindest innerhalb des Kreises gewerblicher Anbieter.
Gruß
Jürgen
@k.-h.
Als weiteres Indiz galt das Herkunftsland des Anbieters..
..und sowas von einem Gericht..,der Untergang ist nah!
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,496462,00.html
