Eine findige Richterin hat recht strenge Maßstäbe fürs Steigern bei eBay aufgestellt:
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,496462,00.html

Eine findige Richterin hat recht strenge Maßstäbe fürs Steigern bei eBay aufgestellt:
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,496462,00.html
es wäre interessant zu erfahren, ob das urteil schon rechtskräftig ist - denn das amtsgericht ist nicht die letzte instanz.
und ich würde gegen so ein urteil selbstverständlich rechtsmittel einlegen und bis zur letzten instanz gehen.
;-)