Eine findige Richterin hat recht strenge Maßstäbe fürs Steigern bei eBay aufgestellt:
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,496462,00.html

Eine findige Richterin hat recht strenge Maßstäbe fürs Steigern bei eBay aufgestellt:
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,496462,00.html
es wäre interessant zu erfahren, ob das urteil schon rechtskräftig ist - denn das amtsgericht ist nicht die letzte instanz.
und ich würde gegen so ein urteil selbstverständlich rechtsmittel einlegen und bis zur letzten instanz gehen.
;-)
Aber zu 100%. Nur weil sich zufällig nicht genügend Mitbieter gefunden haben, ist der Hehlereiverdacht doch nicht zu unterstellen. Dass bei Ebay Angebote aus psychologischen Gründen am besten bei 1 Euro beginnen ist doch ein alter Hut. Wenn ich nunmal Glück hatte und keiner außer mir mitgeboten hat und der Verkäufer erschreckt feststellt, dass er doch lieber einen Mindestpreis eingegeben hätte, dann heißt das für mich doch nicht, dass ich den günstig ersteigerten Artikel nicht bezahle und mir eine negative Bewertung einfange, nur damit mich eine realitätsfremde Richterin (ohne Ebayaccount sicherlich) die ein bisschen auf Medienpräsenz aus sein wird, nicht in irgendeiner Landbauernhofinstanz verurteilt.
Gruß
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