In dem unter http://www.heise.de/newsticker/meldung/93376 veröffentlichen Bericht geht es um die Unrechtmäßigkeit der MI zur Feststellung einer Downloader-IP wegen überzogener Ansprüche und nur zur Eintreibung von Abstandszahlungen an die Musikindustrie wegen eines läppischen Downloads eines Liedes.
Da stellen sich die Offenburger Richter auf eine andere Schiene wie die unsäglichen Hamburger Richter.
Gut so