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Heise: wichtiges Urteil zu Tauschbörsennutzung

Joggel4 / 1 Antworten / Baumansicht Nickles

In dem unter http://www.heise.de/newsticker/meldung/93376 veröffentlichen Bericht geht es um die Unrechtmäßigkeit der MI zur Feststellung einer Downloader-IP wegen überzogener Ansprüche und nur zur Eintreibung von Abstandszahlungen an die Musikindustrie wegen eines läppischen Downloads eines Liedes.

Da stellen sich die Offenburger Richter auf eine andere Schiene wie die unsäglichen Hamburger Richter.

Gut so

Certe, toto, sentio nos in kansate non iam adesse
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Tilo Nachdenklich Joggel4 „Heise: wichtiges Urteil zu Tauschbörsennutzung“
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http://www.heise.de/ct/07/16/035/
(Neues Urheberrecht)

http://www.heise.de/ct/07/16/022/

Nicht zu vergessen, dass die IP z.B. bei DSL nicht mehr unbedingt zuverlässig ist. Die klassische exklusive Festleitung (keine Telefonnummer wählen) zum Internet Service Provider kommt aus der Mode und Fehler schleichen sich ein. Siehe aktuelle c't "Per DSL in Nachbars Netz". Nr. 16/2007, S.162

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