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So ein Ärger... das kommt davon, wenn man sparen will...

xafford / 5 Antworten / Flachansicht Nickles

Tja, nun bin ich auch mal bei Ebay reingefallen, tja selbst Schuld wenn man unbedingt auf die Schnelle mal sparen will...

Im März hab ich auf Ebay bei einem gewerblichen Händler mit mehreren Tausend Bewertungen(nahe bei 100%) eine neue Vollversion von Corel Draw 12 als Sofortkauf erstanden, leif auch alles problemlos: Schnelle Lieferung, alles komplett und original eingeschweißte Ware. Alles in Ordnung so weit.

Tja, nun kam heute eine Email von Ebay mit Hinweis auf eine Ermittlung der Staatsanwaltschaft gegen den Verkäufer und das natürlich wegen Vertriebs von Raubkopien. Ich werde aufgefordert die Software an den Hersteller zwecks Überprüfung der Echtheit zurück zu schicken mit den üblichen rechtlichen Hinweisen von wegen selbst Gefahr zu laufen sich selbst strafbar und schadensersatzpflichtig zu machen (blabla)...

Nun hab ich halt mal den Datenträger und alles drumrum rausgekramt und genauer angeschaut, sieht aber alles einwandfrei aus (und ja, ich habe schon jede Menge legale Versionen davon in Händen gehabt und weiß wie es aussehen müsste). Also als erstes Mal bei Corel angerufen und nachgefragt ob das Ganze wirklich authentisch ist und ja, dummerweise ist es das. Er konnte mir auch gleich anhand der Seriennummer die frohe Botschaft mitteilen, dass auch meine Version keine Originalversion ist :o(...

Super, eigentlich bräuchte ich die Software gerade, genauer gesagt hatte ich sie gerade offen, als die Email kam, welch Zufall... nu isse futsch und ich hab auch noch den Ärger und Umstand am Bein den Kram an Corel zu senden und zu schauen, dass ich mein Geld vom Händler zurück bekomme (sofern bei dem überhaupt noch was zu holen ist).

Grummel... ich mache schon kaum was bei Ebay, nu werd ich´s in Zukunft wohl ganz bleiben lassen.

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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Alibaba xafford „Naja, ich habe mich erst einmal an den Händler gewandt und um eine...“
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Dein Verhalten mit "Beweismittel" ist sicherlich richtig. Immerhin ist das schon ein Zeichen für die Integrität des Händlers, dass er die Erstattung des Kaufpreises anbietet. Ein Gauner würde das ganz sicher nicht tun. Gibst Du die Software nun aber an die Staatsanwaltschaft, zur Prüfung und was auch immer, bist Du sie los, und zwar ohne Kaufpreiserstattung. Wie bei Falschgeld. Vielleicht solltest Du eher prüfen, ob die StA Dir was am Zeug flicken kann, wenn Du die Software zwecks Erstattung an den Händler zurückschickst ? Und falls ja, wie die Konsequenzen im Verhältnis zum verlorenen Kaufpreis stehen ? Mag ja sein, dass sie sich aufregen und drohen, gegen Dich ein Verfahren eröffnen, wegen Beweismittelunterdrückung oder Ähnlichem, aber es dürfte sehr sicher sein, dass man das auch wieder einstellt, denn bei dem Händler sind sicher genug Exemplare beschlagnahmt worden, so dass das gesamte Verfahren wohl kaum an Deinem Exemplar hängen dürfte.

Viel Glück
Alibaba

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Beileid... The Wasp