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So ein Ärger... das kommt davon, wenn man sparen will...

xafford / 5 Antworten / Baumansicht Nickles

Tja, nun bin ich auch mal bei Ebay reingefallen, tja selbst Schuld wenn man unbedingt auf die Schnelle mal sparen will...

Im März hab ich auf Ebay bei einem gewerblichen Händler mit mehreren Tausend Bewertungen(nahe bei 100%) eine neue Vollversion von Corel Draw 12 als Sofortkauf erstanden, leif auch alles problemlos: Schnelle Lieferung, alles komplett und original eingeschweißte Ware. Alles in Ordnung so weit.

Tja, nun kam heute eine Email von Ebay mit Hinweis auf eine Ermittlung der Staatsanwaltschaft gegen den Verkäufer und das natürlich wegen Vertriebs von Raubkopien. Ich werde aufgefordert die Software an den Hersteller zwecks Überprüfung der Echtheit zurück zu schicken mit den üblichen rechtlichen Hinweisen von wegen selbst Gefahr zu laufen sich selbst strafbar und schadensersatzpflichtig zu machen (blabla)...

Nun hab ich halt mal den Datenträger und alles drumrum rausgekramt und genauer angeschaut, sieht aber alles einwandfrei aus (und ja, ich habe schon jede Menge legale Versionen davon in Händen gehabt und weiß wie es aussehen müsste). Also als erstes Mal bei Corel angerufen und nachgefragt ob das Ganze wirklich authentisch ist und ja, dummerweise ist es das. Er konnte mir auch gleich anhand der Seriennummer die frohe Botschaft mitteilen, dass auch meine Version keine Originalversion ist :o(...

Super, eigentlich bräuchte ich die Software gerade, genauer gesagt hatte ich sie gerade offen, als die Email kam, welch Zufall... nu isse futsch und ich hab auch noch den Ärger und Umstand am Bein den Kram an Corel zu senden und zu schauen, dass ich mein Geld vom Händler zurück bekomme (sofern bei dem überhaupt noch was zu holen ist).

Grummel... ich mache schon kaum was bei Ebay, nu werd ich´s in Zukunft wohl ganz bleiben lassen.

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gelöscht_137978 xafford „So ein Ärger... das kommt davon, wenn man sparen will...“
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meiner bescheidenen Meinung nach solltest du Strafanzeige stellen und schauen, ob du deine Kosten mit allem drum und dran wieder reinbekommen kannst.

Wenn jemand eine Raubkopie auf seinem Rechner hat, damit kann ich leben. Damit aber Geld zu verdienen, da gehört reingedroschen.
Deshalb imho, kein Pardon.

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xafford gelöscht_137978 „meiner bescheidenen Meinung nach solltest du Strafanzeige stellen und schauen,...“
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Naja, ich habe mich erst einmal an den Händler gewandt und um eine Stellungnahme gebeten, die ich entgegen meiner Erwartung auch prompt bekam. Er erklärt (was ich auch durchaus für plausibel halte), dass er selbst nur Zwischenhändler ist und seinerseits Strafanzeige gestellt hat.

Er hat mir angeboten, die Software zurück zu senden unter Erstattung des Kaufpreises. Jetzt werde ich erst einmal klären, ob ich die Software wieder zurück geben darf, da es sich wahrscheinlich um Beweismaterial in einer laufenden Ermittlung handelt.

Mal sehen wie das weiter geht...

Gruß

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Alibaba xafford „Naja, ich habe mich erst einmal an den Händler gewandt und um eine...“
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Dein Verhalten mit "Beweismittel" ist sicherlich richtig. Immerhin ist das schon ein Zeichen für die Integrität des Händlers, dass er die Erstattung des Kaufpreises anbietet. Ein Gauner würde das ganz sicher nicht tun. Gibst Du die Software nun aber an die Staatsanwaltschaft, zur Prüfung und was auch immer, bist Du sie los, und zwar ohne Kaufpreiserstattung. Wie bei Falschgeld. Vielleicht solltest Du eher prüfen, ob die StA Dir was am Zeug flicken kann, wenn Du die Software zwecks Erstattung an den Händler zurückschickst ? Und falls ja, wie die Konsequenzen im Verhältnis zum verlorenen Kaufpreis stehen ? Mag ja sein, dass sie sich aufregen und drohen, gegen Dich ein Verfahren eröffnen, wegen Beweismittelunterdrückung oder Ähnlichem, aber es dürfte sehr sicher sein, dass man das auch wieder einstellt, denn bei dem Händler sind sicher genug Exemplare beschlagnahmt worden, so dass das gesamte Verfahren wohl kaum an Deinem Exemplar hängen dürfte.

Viel Glück
Alibaba

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xafford Alibaba „Dein Verhalten mit Beweismittel ist sicherlich richtig. Immerhin ist das schon...“
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Hallo Alibaba,

ich hatte heute schon mal mit dem ermittelnden Beamten bei der Staatsanwaltschaft telefoniert (dummerweise), weil ich überprüfen wollte ob die Mail mit den staatsanwaltlichen Ermittlungen authentisch ist. Hätte ich dies nicht getan, so könnte ich mich ja theoretisch rausreden mit: Oh, Entschuldigung, die Software habe ich nicht mehr, ich hatte von meinem Rücktrittsrecht gebrauch gemacht... naja, wäre aber auch nicht ganz sauber gewesen.

Von dem Händler hatte und habe ich eigentlich auch einen recht sauberen Eindruck und ich kann mir gut vorstellen, dass er wirklich einem betrügerischen Zulieferer aufgesessen ist, nichtsdestotrotz hätte ich theoretisch auch dann einen Anspruch auf den Kaufpreis, wenn die Software an die Staatsanwaltschaft geht, da aufgrund des illegalen Artikels ja kein rechtmäßiger Kauf zustande kam, nur müsste ich diesen Anspruch wohl zivilrechtlich durchsetzen, falls der Händler dies so nicht aktzeptiert. Mal sehen was morgen mein Anwalt sagt bzw der Staatsanwalt.

Gruß

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The Wasp xafford „So ein Ärger... das kommt davon, wenn man sparen will...“
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Beileid...

Ende
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