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Es ist einfach unglaublich....

gelöscht_84526 / 6 Antworten / Flachansicht Nickles

....dass sowas erst durch einen Steuerberater geklärt werden kann/muss.

Für die Kosten sollte man den oder die Finanzbeamten aufkommen lassen, der/die nicht in der Lage war(en), rechtzeitig zu erkennen, welchen Müll er/sie dort produziert hat/haben.

Bericht hier bei Focus.

Gruß
K.-H.

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gelöscht_84526 Max Payne „ Ein Einspruch gegen einen fehlerhaften Steuerbescheid muss schriftlich erfolgen...“
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"Gut, man könnte evtl. einen Blick drauf werfen ob die Summe plausibel ist..."

Genau so ist es. Und wenn dann eine Kioskbesitzerin beim Finanzamt anruft und den zuständigen Menschen dort auf einen solch gravierenden Fehler aufmerksam macht, dann kann man - so glaube ich zumindest - erwarten, dass dieser Finanzbeamte sofort mal einen Blick auf die Abrechnung wirft und sofort entsprechende Maßnahmen ergreift und diese Abrechnung sofort bearbeitet und die Sachlage klärt. Es kann ja wohl nicht sein, dass es auf Grund der Faulheit und der Gleichgültigkeit eines selbstherrlichen Finanzbeamten womöglich noch dazu kommt, dass die Frau abgemahnt wird, weil sie den Betrag nicht rechtzeitig bezahlt hat. Ist ja nicht so, dass es bei dem Steuerbescheid um einen Kleckerbetrag von wenigen Euros ging - da muss doch selbst dem verschlafensten Beamten sofort auffallen, dass da "irgendwas" nicht stimmt....

Meines Erachtens nach könnte man in diesem Fall vielleicht sogar noch ein Entschuldigungsschreiben an die Frau versenden - mit dem Hinweis, dass es sich um einen Computerfehler handelt etc. Aber auf eine solche Idee kommen unsere selbstherrlichen Finanzbeamten ja wohl nicht - ist ja unter ihrer Würde, sich mal beim "einfachen" Bürger und Steuerzahler zu entschuldigen.

Gruß
K.-H.
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