deutet allerdings darauf hin, dass die Impressumspflicht nur bei geschäftsmäßigen Diensten besteht.
Und genau darin besteht die Rechtsunsicherheit bei der Impressumspflicht, da teilweise schon das Anbringen von Werbung auf einer Seite als "geschäftsmäßig" gedeutet wird. Der Begriff "geschäftsmäßig" hat nämlich juristisch eine andere Bedeutung als "gewerblich". Zudem greift hier mehr als nur das Wettbewerbsrecht. Nach neuerlicher Regelung des TDG und des Mediendienste Staatsvertrages sind Webseitenbetreiber die ein Forum betreiben gut beraten ein Impressum mit aktuellen Kontaktdaten vorzuhalten.
PS: Sieht die Seite eigentlich nur bei mir ziemlich zerfleddert aus im Firefox (von den 28 HTML-Fehlern ganz zu schweigen)?