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Du hast keinen Haftungsauschluss, was wegen der angegebenen Links fahrlässig ist
Der Standarddisclaimer ist aber auch nicht das Gelbe vom Ei, da das zu Grunde liegende Gerichtsurteil einen anders gelagerten Fall als Ausgangspunkt hatte.
http://www.e-recht24.de/artikel/linkhaftung/73.html
auch als Privatmann bist Du zu einem Impressum verpflichtet
Für rein private Internetseiten ist kein Impressum vorgeschrieben, allerdings ist man natürlich auf der sicheren Seite, wenn man eines hat. Die im BGH-Urteil (I ZR 228/03) verwendete Formulierung "das Impressum dient dem Verbraucherschutz und soll die Lauterkeit des Wettbewerbs schützen." deutet allerdings darauf hin, dass die Impressumspflicht nur bei geschäftsmäßigen Diensten besteht.
Dazu auch http://www.e-recht24.de/artikel/tmg/183.html
Der Standarddisclaimer ist aber auch nicht das Gelbe vom Ei, da das zu Grunde liegende Gerichtsurteil einen anders gelagerten Fall als Ausgangspunkt hatte.
http://www.e-recht24.de/artikel/linkhaftung/73.html
auch als Privatmann bist Du zu einem Impressum verpflichtet
Für rein private Internetseiten ist kein Impressum vorgeschrieben, allerdings ist man natürlich auf der sicheren Seite, wenn man eines hat. Die im BGH-Urteil (I ZR 228/03) verwendete Formulierung "das Impressum dient dem Verbraucherschutz und soll die Lauterkeit des Wettbewerbs schützen." deutet allerdings darauf hin, dass die Impressumspflicht nur bei geschäftsmäßigen Diensten besteht.
Dazu auch http://www.e-recht24.de/artikel/tmg/183.html