Solange kein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, kannst Du alles getrost ignorieren! Einem Mahnbescheid müsstest Du lediglich innerhalb der dafür vorgesehenen Frist widersprechen, dann müssen die ihre Forderung einklagen - was sie bisher wohlweislich nicht getan haben.
Noch was zu Olaf: Unter "Taschengeldgeschäften" sind nicht generell solche Geschäfte gemeint, die die Jugendlichen theoretisch von ihrem Taschengeld bezahlen könnten, sondern nur solche, die sie tatsächlich von ihrem Taschengeld bezahlt haben. Haben sie nämlich noch nicht bezahlt, gilt das Geschäft bis zur Bezahlung bzw. bis zur Einwilligung oder Ablehnung des gesetzlichen Vertreters als schwebend unwirksam.