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Morgen hat der Junge in der Türkei den Prozeß

peterson / 11 Antworten / Flachansicht Nickles

Findet unter Ausschluß der Öffentlichkeit statt.


Ich weiß nicht.
Ich habe kein gutes Gefühl.

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keine Angst... ChrE
out-freyn ausgekotzt „ In einem Land in dem man Mädchen in diesem Alter zwangsverheiratet und im...“
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auf die opfer wird in deutschland leider weniger geachtet.

Keine Stammtischparolen bitte, sondern Fakten!

§ 171b GVG (Gerichtsverfassungsgesetz):
(1) 1Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden, soweit Umstände aus dem persönlichen Lebensbereich eines Prozeßbeteiligten, Zeugen oder durch eine rechtswidrige Tat (§ 11 Abs. 1 Nr. 5 des Strafgesetzbuches) Verletzten zur Sprache kommen, deren öffentliche Erörterung schutzwürdige Interessen verletzen würde, soweit nicht das Interesse an der öffentlichen Erörterung dieser Umstände überwiegt. 2Dies gilt nicht, soweit die Personen, deren Lebensbereiche betroffen sind, in der Hauptverhandlung dem Ausschluß der Öffentlichkeit widersprechen.

(2) Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 vorliegen und der Ausschluß von der Person, deren Lebensbereich betroffen ist, beantragt wird.

(3) Die Entscheidungen nach den Absätzen 1 und 2 sind unanfechtbar.


Wenn die Eltern bzw. juristischen Vertreter des Mädchens also einen Auschluss der Öffentlichkeit fordern, muss diesem Antrag stattgegeben werden.
The conspiracy theory of society [...] comes from abandoning God and then asking: »Who is in his place?« (Sir Karl Popper, Conjectures and Refutations, 1963)
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