Findet unter Ausschluß der Öffentlichkeit statt.
Ich weiß nicht.
Ich habe kein gutes Gefühl.
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Hallo!
Er wird verurteilt -> nach Deutschland abgeschoben -> freigelassen -> schreibt ein Buch -> wird reich.
Gruss
ChrE
Dieser Prozess würde auch in D unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden, weil das Opfer mit 13 Jahren noch deutlich minderjährig ist.
Und das ist IMHO richtig, sonst wäre der Gerichtssaal sicher mit sensationsgeilen Gaffern und irgendwelchen fundamentalistischen Fanatikern gefüllt, die sich gegenseitig die Rübe einschlagen. Ansonsten denke ich auch das der Junge nach der Verurteilung nach D abgeschoben wird. Es weis ja auch in der Öffentlichkeit niemand, ob die Bundesregierung nicht schon mit den Türken irgendwelche "Abmachungen" betreffs des Jungen getroffen hat. Wenn der Junge freikommt werden sich die Medien sowieso auf ihn stürzen und ihn mit Geld für ein Interview zuschütten.
In einem Land in dem man Mädchen in diesem Alter zwangsverheiratet und im
Ehebett vergewaltigt müßte er doch auf viel Verständnis stoßen und ein
mildes Urteil bekommen.
aldixx
Ehebett vergewaltigt
Das Gesetz, welches nun gegen M. W. angewandt wird, bedroht diejenigen, die sexuellen Kontakt zu Menschen haben, die zum Zeitpunkt des sexuellen Kontaktes das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Zwangs- und Kinderehen werden ebenso damit abgedeckt.
Die Türken wollen mit aller Macht an die Fleischtröge der EU. Dieser Fall ist eine gute Gelegenheit, die "Unabhängigkeit der türkischen Justiz" und die "Durchsetzung" der bestehenden Gesetze zu belegen - zumindest an einem EU-Bürger. In Anatolien geht es derweil mit den Zwangsehen weiter wie bisher.
"In einem Land in dem man Mädchen in diesem Alter zwangsverheiratet und im
Ehebett vergewaltigt müßte er doch auf viel Verständnis stoßen und ein
mildes Urteil bekommen." und dann nach d abgeschoben wo er dann aufm dach der jva tee trinken kann....
sorry, aber du bist auf politikforen.de besser aufgehoben.
dort kannst du dann gerne mit dem "alphadeutschen" und den mädels von der pro-köln auf einem niveau disskutieren.....
@out-freyn: nö, sondern weil der täter erst 17 ist. auf die opfer wird in deutschland leider weniger geachtet.
Keine Stammtischparolen bitte, sondern Fakten!
§ 171b GVG (Gerichtsverfassungsgesetz):
(1) 1Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden, soweit Umstände aus dem persönlichen Lebensbereich eines Prozeßbeteiligten, Zeugen oder durch eine rechtswidrige Tat (§ 11 Abs. 1 Nr. 5 des Strafgesetzbuches) Verletzten zur Sprache kommen, deren öffentliche Erörterung schutzwürdige Interessen verletzen würde, soweit nicht das Interesse an der öffentlichen Erörterung dieser Umstände überwiegt. 2Dies gilt nicht, soweit die Personen, deren Lebensbereiche betroffen sind, in der Hauptverhandlung dem Ausschluß der Öffentlichkeit widersprechen.
(2) Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 vorliegen und der Ausschluß von der Person, deren Lebensbereich betroffen ist, beantragt wird.
(3) Die Entscheidungen nach den Absätzen 1 und 2 sind unanfechtbar.
Wenn die Eltern bzw. juristischen Vertreter des Mädchens also einen Auschluss der Öffentlichkeit fordern, muss diesem Antrag stattgegeben werden.
Der Vergleich dieser beiden völlig anders gearteten Fälle ist nur geschmacklos.
