also...
ich habe den preis nicht auf anhieb gesehen, mußte kurz scrollen.
meine meinung dazu?
wer nicht bis zu ende liest ist mindestens fahrlässig - denn dass das internet oft fragwürdig ist und mit vorsicht zu genießen, dass hat sich mittlerweile doch schon herumgesprochen.
mitschuld zu haben bedeutet aber nicht, dass man sich nicht wehren sollte.
in den agb weisen die kollegen selbst auf ein widerspruchsrecht hin. die frist dafür läuft erst, wenn du zweifelsfrei kenntnis von dieser frist hattest.
ich an deiner stelle würde bis zum gerichtlichen mahnbescheid nicht weiter unternehmen, nur schriftlich mit einschreiben hilfsweise und zur sicherheit widerrufen.
best way?
...geh zum anwalt.
;-)