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verkehrsprofi.com

nzkiki2 / 73 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo,
bin wohl von den Betreibern der Seite verkehrsprofi.com reingelegt worden. Hat jemand mit diesen Assgeiern Erfahrung. Wie komm ich da raus.
Möchte nur jeden warnen diese Seite aufzurufen. Am besten danach gleich wiedrrufen. Es sei denn man möchte diesen Dienst haben.
gerhard60

Rebedj nzkiki2 „verkehrsprofi.com“
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hi gerhard60,

wieso wurdest Du von denen reingelegt. Steht doch klar im Text Euro 79 Euro, und wenn man die AGB liest, dass es sich auch noch um eine Mitgliedschaft handelt.

Warum glauben alle, dass im Internet alles umsonst ist?

Gruss Rebedj

gelöscht_35042 Rebedj „hi gerhard60, wieso wurdest Du von denen reingelegt. Steht doch klar im Text...“
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Ups, habe ich nicht richtig gesehen!

Also, wenn du das Formular ausgefüllt hast und auf "Jetzt mitmachen" gedrückt hast, zahlst du und zwar zurecht.

Auf den Preis und Hinweis auf die AGB wird ganz klar hingewiesen!

Ich habe mir allerdings die unausgefüllte Seite ausgedruckt, nicht dass die hier noch eine linke Tour reiten.....

Gruß
luttyy

Ventox Rebedj „hi gerhard60, wieso wurdest Du von denen reingelegt. Steht doch klar im Text...“
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Steht doch klar im Text Euro 79 Euro

Warum sehe ich auf der Hauptseite nichts davon?
Da finde ich nichts von irgendwelchen Kosten.
Borlander Ventox „ Warum sehe ich auf der Hauptseite nichts davon? Da finde ich nichts von...“
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Auf der Hauptseite steht auch nichts vom Preis, der ist erst auf der Anmeldeseite (http://verkehrsprofi.com/anmelden.php) versteckt. Siehe Screenshots...

out-freyn nzkiki2 „verkehrsprofi.com“
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Altbekannte Masche. Für das nun fällige Widerspruchsschreiben empfehle ich, nachfolgenden Text zu verwenden - nachdem Du ihn auf Deinen Sachverhalt passend hingebogen hast:

Hiermit widerspreche ich Ihrer Rechnung XYZ zu Kundennr. 12345.
Ich habe die Sachlage mit meiner Rechtsschutzversicherung beraten, der Ihr Unternehmen bereits gut bekannt ist, und die mir zu diesem Widerspruch riet und die auch einen möglichen Rechtsstreit abdecken würde.
Der Umstand, dass auf www.verkehrsprofi.com der Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit unter dem Button "Jetzt mitmachen" erst bei Weiterscrollen - zu dem bei korrektem Ausfüllen aller Eingabefelder der Anmeldung keinerlei Veranlassung besteht! - sichtbar wird, ist als arglistige Täuschung zu werten, aufgrund derer der in der Folge angeblich durch Drücken des Buttons "Ja" eingegangene Vertrag nicht zustande gekommen ist. Das erst durch Scrollen über die Registrierungseingabefelder und den Anmelde-Button hinaus sichtbare "Kleingedruckte" steht auch im Konflikt mit der deutschen Preisangabenverordnung in der gefordert wird, dass Preisangaben in leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar sein müssen.
Screenshots sind vorhanden und werden in einem eventuellen Rechtsstreit gegen Sie verwendet.
Ich habe aufgrund der arglistigen Gestaltung Ihrer Internetseiten irrtümlicherweise eine Erklärung ohne Kenntnis über deren genauen Inhalt abgegeben. Aus diesem Grund fechte ich den Vertrag gemäß § 119 und § 123 BGB an, da ich bei genauer Kenntnis der Sachlage diesen Vertrag nicht eingegangen wäre. Nachdem die Kostenpflichtigkeit und die Höhe der Kosten nicht klar und verständlich vor Abgabe der Anmeldung mitgeteilt wurden, ist zusätzlich in mehrfacher Hinsicht den Anforderungen des Gesetzes über Fernabsatzverträge nicht Rechnung getragen worden.
Die gesamte Vertragsgestaltung ist somit mangelhaft und bereits aus diesem Grunde ist eine Rechtsgültigkeit des Vertrages zu verneinen.
Hilfsweise fechte ich den Vertrag an. Ebenfalls ohne Anerkennung einer Rechtspflicht widerrufe ich hilfsweise den angeblichen Vertrag nach den Vorschriften für den Fernabsatz. Zu dem Widerruf sehe ich mich heute noch berechtigt, da Ihre Widerrufsbelehrung mir bei Vertragsabschluss nicht in Textform gemäß § 126b BGB zur Verfügung gestellt wurde. Auf Grund des Ausbleibens einer schriftlichen Widerrufsbelehrung durch Ihre Firma verlängert sich gemäß § 355 BGB die Frist für einen Widerruf automatisch auf sechs Monate nach Anmeldedatum.
Ich ersuche Sie um eine Bestätigung an diese meine Ihnen bekannte eMail-Adresse binnen einer Woche a) für den Erhalt dieses Schreibens und b) über die Nichtigkeit des Vertrages und darauf folgend um Löschung meiner sämtlichen bei Ihnen gespeicherten Daten. Des weiteren untersage ich Ihnen ausdrücklich die Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Mit vorzüglicher Hochachtung

Erika Mustermann

gelöscht_35042 out-freyn „Altbekannte Masche. Für das nun fällige Widerspruchsschreiben empfehle ich,...“
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Das sehe ich aber anders!

Wenn ich auf "Jetzt registrieren" klicke, sehe ich den gesamten Inhalt ohne zu Scrollen inkl. Preis!

Normaler Weise bin ich ja gegen solche "Abzocker", aber hier wird explizit sofort vor der eigentlichen Registrierung auf den Preis und der AGB hingewiesen und wer dann ausfüllt und klickt, dem ist eigentlich nicht zu helfen!

Ich denke mal, dein Ratschlag könnte teuer werden, wenn die Anwaltsschreiben der Gegenseite kommen.......

Gruß
luttyy

charlie62 gelöscht_35042 „Das sehe ich aber anders! Wenn ich auf Jetzt registrieren klicke, sehe ich den...“
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Wenn ich auf "Jetzt registrieren" klicke, sehe ich den gesamten Inhalt ohne zu Scrollen inkl. Preis!

Das hängt von der eingestellten Bildschirmauflösung ab. Bei 1152 x 864 muss ich scrollen.
gelöscht_35042 charlie62 „ Das hängt von der eingestellten Bildschirmauflösung ab. Bei 1152 x 864 muss...“
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Ich sehe alles!

Das ist kein Argument mein Bildschirm ist zu klein

Sogar auf meinem 17" Notebook sehe ich sofort den Preis.....

Nee nee, ich bin normal sofort mit im Boot gegen Abzocke,

aber in dem Fall ist es wohl eher brainless.....

Gruß
luttyy

charlie62 gelöscht_35042 „Ich sehe alles! Das ist kein Argument Sogar auf meinem 17 Notebook sehe ich...“
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gelöscht_35042 charlie62 „ Aha: http://www.heise.de/ct/07/10/148/default.shtml“
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Ich sehe das nicht so,

da hier der Preis nicht nur in den AGB steht, sondern ganz klar auf der Seite zum registrieren.

Und da beisst die Maus keinen Faden ab, einen eventuellen Prozess wird er verlieren!

Es wurde und wird soviel in Medien (WISO, c't usw.) darüber diskutiert, wo aber ganz klar auf den Preis hingewiesen wird, hat der Teilnehmer keine Chance und wenn der Preis 500€ beträgt!

Wir leben in der freien Marktwirtschaft und da hat schon so mancher Klick richtig Geld gekostet.....

Gruß
luttyy

out-freyn gelöscht_35042 „Ich sehe das nicht so, da hier der Preis nicht nur in den AGB steht, sondern...“
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Ich empfehle die Lektüre von § 1 PAngV (Preisangabenverordnung):
[...]
(6) 1Die Angaben nach dieser Verordnung müssen der allgemeinen Verkehrsauffassung und den Grundsätzen von Preisklarheit und Preiswahrheit entsprechen. 2Wer zu Angaben nach dieser Verordnung verpflichtet ist, hat diese dem Angebot oder der Werbung eindeutig zuzuordnen sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar zu machen. 3Bei der Aufgliederung von Preisen sind die Endpreise hervorzuheben.

(Quelle: http://bundesrecht.juris.de/pangv/__1.html; Hervorhebungen nicht im Original)

Das heißt, die Preisangabe gehört in unmittelbare Nähe des "Jetzt mitmachen"-Buttons und nicht irgendwo im irrelevanten Fließtext versteckt.

Borlander gelöscht_35042 „Ich sehe das nicht so, da hier der Preis nicht nur in den AGB steht, sondern...“
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sondern ganz klar auf der Seite zum registrieren.
Im Fließtext versteckt ist mit sicherheit alles andere als klar. out-freyn hat ja oben schon das hier endscheidendne Stichwort Preisauszeichnungsverordnung genannt...

Und da beisst die Maus keinen Faden ab, einen eventuellen Prozess wird er verlieren!
Der einzige Prozess den es bislang im Zusammenhang mit solchen Seiten gab hat der Webseitenbetreiber verloren...

Es wurde und wird soviel in Medien (WISO, c't usw.) darüber diskutiert, wo aber ganz klar auf den Preis hingewiesen wird, hat der Teilnehmer keine Chance und wenn der Preis 500€ beträgt!
Auf den anderen Seiten wurde genauso "klar" auf den Preis hingewiesen, teilweise war der im Gegensatz zu dieser Seite sogar noch Fett formatiert...

Wir leben in der freien Marktwirtschaft
Auch in einer freien Marktwirtschaft kommt auf diese Weise noch kein rechtsgültiger Vertrag zu stande...


Gruß
Borlander
gelöscht_35042 Borlander „ Im Fließtext versteckt ist mit sicherheit alles andere als klar. out-freyn hat...“
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Abwarten.......

Wer in den Medien die Diskussionen über "Kalte Anrufe" verfolgt, wo Verträge mündlich abgeschlossen werden, nur weil Unterlagen geschickt werden und dieser dann auch noch Rechtsgültig sind und hier in dem Fall zusammen mit der persönlichen schriftlichen Datenangabe und dort auch noch ganz klar hervor geht, dass es was kostet

da fehlt mir das absolute Verständnis, dann noch die Daten abzuschicken

Gruß
luttyy

App gelöscht_35042 „Abwarten....... Wer in den Medien die Diskussionen über Kalte Anrufe verfolgt,...“
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Hi Luttyy,

diese Diskussion erinnert mich an diese hier:
http://www.nickles.de/c/a3/538206275.htm

Gruß
App

gelöscht_35042 App „Hi Luttyy, diese Diskussion erinnert mich an diese hier:...“
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Ich sehe das so wie du und noch einige andere.

Wenn ich es explizit bestätige, das ganze Gedöns mit AGB und Preis dann bin ich einfach dabei....

Jetzt könnte ich mal vielleicht etwas bei den Haaren herbeigezogen, das hier auf Nickles anwenden.

Ich lese eine tolle Überschrift, werde mit dem ersten Artikel angefüttert, und dann heißt es April April, wenn du weiter was wissen willst, geht das nur gegen Bezahlung.

Keinerlei Hinweise vorher im Artikel darüber......

Da kann man auch geteilter Meinung drüber sein!

Gruß
luttyy

out-freyn gelöscht_35042 „Ich sehe das so wie du und noch einige andere. Wenn ich es explizit bestätige,...“
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Jetzt könnte ich mal vielleicht etwas bei den Haaren herbeigezogen, das hier auf Nickles anwenden.
Ich lese eine tolle Überschrift, werde mit dem ersten Artikel angefüttert, und dann heißt es April April, wenn du weiter was wissen willst, geht das nur gegen Bezahlung.


Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich! Von nickles.de flattert Dir zumindest keine Rechnung ins Haus ohne dass Du zuvor explizit über die Kosten aufgeklört wurdest. Problematisch ist ja nicht das Anbieten von kostenpflichtigen Dienstleistungen an sich, sondern die Art und Weise wie das geschieht und wie ausdrücklich der Nutzer auf die Kosten hingewiesen wird.
gelöscht_35042 out-freyn „ Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich! Von nickles.de flattert Dir zumindest...“
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Ganz genau!

Und deswegen sehe ich die hier anstehende Sache nicht anders.

Dass diese Seite beknackt ist, ist auch unstrittig und dass man für das Geld schon seine ersten 2 Fahrstunden bezahlen kann, ist eh' klar! (für manche jedenfalls)

Trotzdem, wer lesen kann, ist klar im Vorteil......

Gruß
luttyy

|dukat| gelöscht_35042 „Ganz genau! Und deswegen sehe ich die hier anstehende Sache nicht anders. Dass...“
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http://www.verkehrsprofi.com/anmelden.php

Also der Preis ist ganz am Boden der Webseite angegeben, sogar nicht Fett gedrückt.
Nach der Anmeldung muss man scrollen, um den Preis unter dem Anmelden-Button zu finden.
Das ist ein ein klarer Nepp nach üblichem Muster.
Geh zur Verbraucherzentrale, lass dich dort beraten.

gelöscht_35042 |dukat| „http://www.verkehrsprofi.com/anmelden.php Also der Preis ist ganz am Boden der...“
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Ich will ja nun wirklich nicht dieser Firma beihalten, aber anscheinend habt ihr Mäusekinos als Bildschirme.....

Olaf19 |dukat| „http://www.verkehrsprofi.com/anmelden.php Also der Preis ist ganz am Boden der...“
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Ich musste zwar auch einige Millimeter(!) scrollen, um die Linkleiste: "Anmelden | Kunden-Login | Kunden-Infos | AGB | Impressum | Partnerprogramm" zu erkennen, aber weiter oben im Anmeldefenster muss man eine Checkbox setzen, die besagt, dass man AGBs und Kunden-Infos zur Kenntnis genommen hat - diese beiden Begriff werden obendrein noch einmal verlinkt. Mitten auf der Seite steht außerdem deutlich zu lesen - also auch nicht durch ungünstige Farbgebung verschleiert - dass die Teilnahme 79 € kostet.

Also tut mir leid, aber bis hierhin fühle ich mich noch nicht geneppt.

Was mir weniger gefällt - wenn man die o.a. Links aufruft, erfährt man, dass die Firma in Rumänien sitzt... sollte es also irgendwelche Reklamationen geben, kann man sich ebendiese wohl getrost an den Hut stecken.

CU
Olaf

P.S. @luttyy: Ich glaube nicht, dass das etwas mit "Mäusekino" zu tun hat. Mir scheint eher, die Seite stellt fest, wie groß das Browserfenster ist und baut sich dann so auf, dass die unterste Zeile - ohne dass man abwärts scrollt - immer verdeckt ist, egal wie groß das Fenster ist.

gelöscht_35042 Olaf19 „Ich musste zwar auch einige Millimeter ! scrollen, um die Linkleiste: Anmelden...“
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Olaf, ich weiß nicht!

Ich habe jetzt mit 5 verschieden Bildschirmen diese Seite besucht, und bei keinem musste ich scrollen. Mein kleinster Bildschirm ist 17".

Na gut, ist ja auch egal.

Ich schließe mich dir an und fühle mich auch nicht geneppt, wobei dies nicht eine Bewertung des Angebotes sein soll......

Gruß
luttyy

Tom West gelöscht_35042 „Olaf, ich weiß nicht! Ich habe jetzt mit 5 verschieden Bildschirmen diese Seite...“
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Bei einem 19" und einer völlig normalen Auflösung von 1024x786 sieht man vom untern Teil - gar nix.

out-freyn Olaf19 „Ich musste zwar auch einige Millimeter ! scrollen, um die Linkleiste: Anmelden...“
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Das Urteil des LG Stuttgart, Az. 17 O 490/06, bezieht sich zwar auf einen anderen Fall, passt aber auch auf diese Seite ganz gut:

Ein Hinweis auf eine vertragliche Bindung von einem Jahr und einer Zahlungspflicht von 8,00 EUR pro Monat wird erst am Ende der Seite in einem Fließtext erteilt. Dieser Fließtext ist in zwei Absätze gegliedert. Der erste Absatz wird eingeleitet mit dem Satz “Um Missbrauch und wissentliche Falscheingabe zu vermeiden, wird Ihre IP-Adresse (…) bei der Teilnahme gespeichert.” Diese Einleitung wird wegen ihrer vermeintlichen Unwichtigkeit bereits viele Leser davon abhalten, den Fließtext zu Ende zu lesen. Der zweite Absatz beginnt mit dem Satz “Durch Ausfüllen und Absenden des Anmeldeformulars nehmen Sie an unserem Gewinnspiel teil. Unsere Teilnahmebedingungen finden Sie hier.” Auch bei diesem Hinweis vermutet man nicht, dass man eine vertragliche Verpflichtung eingeht, wenn man das Anmeldeformular ausfüllt und absendet. Nur wenn der Nutzer den Fließtext ganz zu Ende liest, erfährt er, dass er mit dem Absenden des Anmeldeformulars einen Testzugang erhält, den er innerhalb von 14 Tagen kündigen muss, ansonsten eine vertragliche Bindung für ein Jahr zum Gesamtpreis von 96,00 EUR eingeht. Die Beklagte stellt in diesem Text die für den Verbraucher “harmlosen” Informationen voran; nur dem gründlichen Leser der Webseite erschließen sich alle relevanten Informationen. Dies zeigt, dass die Gestaltung der Internetseite darauf angelegt ist, Verbraucher über die Bedeutung des Ausfüllens und Absendens des Anmeldeformulars zu täuschen. Die Beklagte kann nicht mit dem Argument, dem Nutzer müsse klar sein, dass der SMS-Versand nicht ohne jegliche Gegenleistung erfolge, gehört werden. Gerade hierauf baut die Beklagte mit ihrer Werbung: dass sich der Nutzer aufgrund der Aufmachung der Seite über die Entgeltlichkeit des Angebots täuschen lässt.

Interessant auch hier:
Obwohl die Seiten dein-fuehrerschein.com und fuehrerscheincheck.com angeblich von unterschiedlichen Unternehmen betrieben werden, gleichen sie sich (und der Seite verkehrsprofi.com) in verblüffender Weise.

gelöscht_35042 out-freyn „Das Urteil des LG Stuttgart, Az. 17 O 490/06, bezieht sich zwar auf einen...“
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Also,

die AGB und Kunden-Info auf diese Seite sind ganz klar in der Mitte anzuklicken (Wobei sich allerdings der Pfeil in einen Strich verwandelt) aber es geht!

Der Preis wird in unterem drittel ganz oben angegeben. Vom Ende des Textes kann also keine Rede sein.

Dass das ausgeschlafene Jung's sind, ist an der AGB und Kunden-Info zu sehen, wobei in jeder nochmals zusätzlich auf den Preis hingewiesen wird.

Wenn ich sowas machen würde, würde ich mich damit auf der sicheren Seite wähnen.....

Gruß
luttyy

Borlander gelöscht_35042 „Also, die AGB und Kunden-Info auf diese Seite sind ganz klar in der Mitte...“
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Der Preis wird in unterem drittel ganz oben angegeben. Vom Ende des Textes kann also keine Rede sein.
Der Unterschied zwischen oben und unten ist Dir aber schon klar, oder? ;-)

Also bei mir erscheint der Preis (rot markiert) das in der vorletzten Zeile des unteren Drittels (blau umrandet):

(Den Screenshot konnte ich so übrigens auch nur mit Vollbildansicht meiners Browsers machen, im normalen Fenster mit eingeblendeten Tabs sehe ist die Zeile mit dem Preis bei mir nur halb sichtbar)

Wenn ich sowas machen würde, würde ich mich damit auf der sicheren Seite wähnen...
Wenn die auf der rechtlich sicheren Seite wären, dann würde sie ihren Einschüchterungsversuchen auch Taten folgen lassen...


Gruß
Borlander
Olaf19 out-freyn „Das Urteil des LG Stuttgart, Az. 17 O 490/06, bezieht sich zwar auf einen...“
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...eigentlich ist es ja ganz erfreulich, wenn hohe Gerichte sich verbraucherfreundlich geben - aber ist das nicht ein wenig zu viel des Guten? "Diese Einleitung wird wegen ihrer vermeintlichen Unwichtigkeit bereits viele Leser davon abhalten, den Fließtext zu Ende zu lesen" - ist es nicht vielmehr so, dass bei der Masse der unbedarften Internetuser sämtliche Alarmglocken schrillen, wenn sie sehen, dass ihre IP-Adresse gespeichert wird? Außerdem wird man doch oben im Formular noch einmal mit der Nase auf die Geschäftsbedingungen und weitere Infos gestoßen. Ein klein wenig Gehirnkasteneinschaltung kann man dem viel strapazierten "mündigen Bürger" doch noch abverlangen?

Luttyy hat's ganz hübsch formuliert: "fühle mich auch nicht geneppt, wobei dies nicht eine Bewertung des Angebotes sein soll...." - der Katholische Filmdienst würde sagen: "Freigegeben ab 12 Jahren - wir raten ab"

:-)

CU
Olaf

App Olaf19 „Also ich weiß ja nicht recht...“
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Es ist ja nichts Neues, dass Gerichte und Richter weltfremd und an der Realität vorbei in Gutmenschenmanier urteilen. Früher lachten wir über die USA und der Katze in der Mikrowelle, dem heißen Kaffee bei McDonalds und heute begrüßt der eine oder andere ähnlich Urteile in Deutschland.

Gruß
App

PS: Wenn ich da an den Linkauf Off Topic denke, der uns vor ein paar Tagen zeigte, wie wenig Ahnung Politiker vom Internet haben, dann weiß ich nicht, ob das Urteil eines wer weiß wie alten, verknöcherten Richters, der hinter jeder Ecke einen bösen Buben vermutet, fundiert ist. Alleine schon die Aussage, dass jeder Nutzer gelangweilt aufhört die AGBs zu lesen, wenn er auf die Speicherung seiner IP hingewiesen wird. Wie Olaf schon sagt: eine alamierendere Aussage kann der Betreiber doch gar nicht machen. Das ist ja wie "Ey, isch weiß, wo Dein Audo steht, Alder!"

App Olaf19 „Also ich weiß ja nicht recht...“
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Mündig ist der Bürger nur, solange es um seine Rechte geht. Geht es um seine Pflichten, pfeifft der Bürger aufs Mündigsein und legt sich freiwillig die Pampers an und schnappt sich den Schnuller!

;-)

Gruß
App

Olaf19 App „@ Olaf“
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Mensch App, du bist aber wieder schwer in Form heute Abend *g*... wie gesagt, es ist schon okay, dass es einen Verbraucherschutz gibt, bzw. dass Gesetze so abgefasst sind, dass sie den vermeintlich schwächeren Vertragspartner schützen und Richter entsprechend urteilen. Aber manche Dinge gehen mir einfach zu weit - auf diesem Diskussionsboard habe ich jedenfalls schon weit neppigere Sachen gelesen als gerade diese. So von wegen AGBs und Preise mit grauer Schrift auf grauem Hintergrund (kein Scherz!!).

> ...eine alamierendere Aussage kann der Betreiber doch gar nicht machen.
> Das ist ja wie "Ey, isch weiß, wo Dein Audo steht, Alder!"


Jo, so in etwa hatte ich das gemeint... diese Interpretation ist natürlich totaler Bullshit, aber so denken die Leutz.

CU
Olaf

|dukat| Olaf19 „*schenkelklopf*...“
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Nur um das mal zu klären:
Ich nutze einen 17' Röhrenmonitor und verwende bereits eine Auflösung von 1152x864, und da ist zumindest der Teil mit dem Preis nicht zu sehen, da er unter dem Anmelden Button liegt.

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Olaf19 |dukat| „Nur um das mal zu klären: Ich nutze einen 17 Röhrenmonitor und verwende...“
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...ist bei mir ganz genau so, und zwar sowohl mit Safari als auch mit Firefox: je kleiner die Anzahl Pixel, desto mehr muss man scrollen, um an das "Eingemachte" heranzukommen. Nur bei 1280 x 1024 Pixel - Standard für 17" TFT - ist die Seite fast komplett zu sehen, lediglich die Link-Leiste ganz unten fehlt dann.

Aber wie auch immer: Allein der Hinweis im Anmeldefenster auf AGBs und weitere Infos sollte jedem denkenden Menschn klarmachen, dass er sich damit "auf etwas einlässt"... juristisch könnte es aber Ärger geben, da die 79 € bei kleineren Auflösungen als der Maximalen nicht mehr zu lesen sind, und das ist ja nun unbestreitbar die wichtigste Information von allen.

CU
Olaf

App Olaf19 „*schenkelklopf*...“
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Danke ;-)
Hatte heute früher Feierabend...vielleicht liegsts daran ;-)

Olaf19 App „*schenkelklopf*...“
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...vielleicht bin ich deswegen so aufgeschlossen für diese Art Humor :-)

CU
Olaf

Borlander Olaf19 „Also ich weiß ja nicht recht...“
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ist es nicht vielmehr so, dass bei der Masse der unbedarften Internetuser sämtliche Alarmglocken schrillen, wenn sie sehen, dass ihre IP-Adresse gespeichert wird?
Meine IP landet sowieso im Logfile des Webservers...

Außerdem wird man doch oben im Formular noch einmal mit der Nase auf die Geschäftsbedingungen und weitere Infos gestoßen. Ein klein wenig Gehirnkasteneinschaltung kann man dem viel strapazierten "mündigen Bürger" doch noch abverlangen?
Wie schon oben genannt genügt das nicht der Preisauszeichnungsverordnung (dafür wurden ähnliche Seiten kürzlich auch schon abgemahnt) die Preise nur dort zu plazieren. Darüber hinaus ist der mündige Bürger auch aus gutem Grund vor Überraschenden Klauseln geschützt.

Btw.: Du Hattest doch kürzlich mal erwähnt, daß Du mit einem RA befreundet bist. Frage den doch bei gelegenheit wie er den Sachverhalt beurteilt. Ich habe bislang noch niemanden gefunden der rechtlich bewandert ist und es auch nur ansatzweise für möglich hält das unter diesen Gegebenheiten ein rechtsgültiger Vertrag zu stande kommen kann. Wäre dies der Fall dann kannst Du sicher sein, daß solche Forderungen regelmäßig erfolgreich eingeklagt würden (und das ist bekanntlich bislang noch nie passiert)...

Ich will hier keinesfalls einen Freifahrtsschein für das Nichtlesen von AGBs ausstellen, aber man sollte im Hinterkopf behalten das solche Seiten meist auch auf Minderjährige Abziehlen die weniger sorgsam an Rechtsgeschäfte herangehen und deshalb auch durch den Gesetzgeber besonders geschützt sind.
Unabhändig davon ist es mir vollkommen unverständlich wenn hier immer wieder versucht wird entgegen dem Rat von Verbraucherschützern, Anwälten und auch Gerichtsentscheiden einen rechtsgültigen Vertrag herbei zu reden :-(


Gruß
bor
App Borlander „Seiten mit Abofallen“
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Hi Borlander,

nur kurz:

- ich finde es ist ein Unterschied wo die IP gespeichert wird. Ob bei einer dubiosen Firma oder bei meinem Internetprovider

- Ich will hier keinesfalls einen Freifahrtsschein für das Nichtlesen von AGBs ausstellen, aber man sollte im Hinterkopf behalten das solche Seiten meist auch auf Minderjährige Abziehlen die weniger sorgsam an Rechtsgeschäfte herangehen und deshalb auch durch den Gesetzgeber besonders geschützt sind.
Das sehe ich auch so. Aber um Kinder zu schützen muss man doch nicht für jeden einen Freischein ausstellen. Kidner sind sowieso nicht Geschäftsfähig, insofern müssen sie hier nicht gesondert geschützt werden.

Gruß
App

Olaf19 App „Seiten mit Abofallen“
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Das ist eben der Knackpunkt - wer unter 18 ist, der ist ohnehin beschränkt geschäftsfähig, d.h. nur im Rahmen von sog. "Taschengeldgeschäften".

Zum Thema IP-Adresse ebenfalls Zustimmung. Es ist leichter als man denkt, anhand von IPs an personenbezogene Daten heranzukommen - die Datenbanken der Provider mit den Logfiles ihrer Kunden sind jedenfalls kein Hochsicherheitstrakt...

CU
Olaf

Borlander App „Seiten mit Abofallen“
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ich finde es ist ein Unterschied wo die IP gespeichert wird. Ob bei einer dubiosen Firma oder bei meinem Internetprovider
Die Serverlogs liegen auf dem Webserver des Seitenabieters, also in diesem Fall bei denen die Du als "dubiose Firma" bezeichnest...

Zum Rest: Es geht doch nicht darum irgendjemanden für irgendwas einen Freifahrtsschein für irgendwas aus zu stellen, sondern schlicht und einfach darum ob über derartige Webseiten ein rechtsgültiger Vertrag abgeschlossen werden. Wie bereits geschrieben sind sich Verbraucherschützer, Anwälte (die nicht für die Webseitenbetreiber Arbeiten) und Gerichte darüber einig das dies nicht der Fall ist. Von mir aus darfst Du aber gerne weiterhin das Gegenteil glauben ;-)
(Der gesonderte Schutz für Kinder wäre eigentlich auch nur dann interessant wenn überhaupt ein Vertrag zustande gekommen wäre)

Gruß
Borlander
gelöscht_35042 Borlander „Seiten mit Abofallen“
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Ich will hier keinesfalls einen Freifahrtsschein für das Nichtlesen von AGBs ausstellen, aber man sollte im Hinterkopf behalten das solche Seiten meist auch auf Minderjährige Abziehlen die weniger sorgsam an Rechtsgeschäfte herangehen und deshalb auch durch den Gesetzgeber besonders geschützt sind.,

wir reden aber hier jetzt über angebliche Führerscheintauglichkeiten, und da sind ja wohl keine Minderjährige angesprochen.

Es will auch niemand einen rechtsgültigen Vertrag herbei reden, sondern es wird für mich ganz klar erkannt, das hier ein Volljähriger im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte schon wissen und erkennen sollte, auf was er sich da einlässt!

Pisa kann doch nicht so schlimm zugeschlagen haben.....

Und im unteren Drittel ganz oben, kann doch eigentlich jeder ganz leicht verstehen....:)

Gruß
luttyy
Olaf19 gelöscht_35042 „, wir reden aber hier jetzt über angebliche Führerscheintauglichkeiten, und da...“
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> Und im unteren Drittel ganz oben,
> kann doch eigentlich jeder ganz leicht verstehen....:)

Helmut Kohl würde sagen: "Wichtig ist, was unten rauskommt!"

*SCNR*
Olaf
gelöscht_35042 Olaf19 „ Und im unteren Drittel ganz oben, kann doch eigentlich jeder ganz leicht...“
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Genau,

ich sag' da mal, wer hier durchklickt (verkehrsprofi.com) ist selbst schuld.

Den Rest verkneife ich mir lieber...:))

Gruß
luttyy

Olaf19 gelöscht_35042 „Genau, ich sag da mal, wer hier durchklickt verkehrsprofi.com ist selbst schuld....“
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> Den Rest verkneife ich mir lieber...:))

Du meinst: den Kommentar zu Helmut Kohl? *gg*
"Die Zuschauer standen an den Hängen und Pisten..." (Ski-Kommentator Heinz Maegerlein)

:-D

CU
Olaf
out-freyn gelöscht_35042 „, wir reden aber hier jetzt über angebliche Führerscheintauglichkeiten, und da...“
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wir reden aber hier jetzt über angebliche Führerscheintauglichkeiten, und da sind ja wohl keine Minderjährige angesprochen.

Minderjährig ist man bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Inzwischen hört man ja so einiges über den "Führerschein mit 17". Sind also wirklich keine Minderjährigen angesprochen...?
Horzt Borlander „Seiten mit Abofallen“
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hallo,
... die masse der unbedarften internetuser ...

-> ... denen sagt doch zum größten teil eine ip addresse gar nichts ...

meinen unbedarften anwendern sag ich nicht "pass auf was mit deiner ip geschieht ... ", sondern warne Sie einfach davor, ja nicht irgendwo ok einzugeben oder was zu bestätigen, nur damit der bildschirm wieder frei wird. und diese überwiegend älteren herrschaften machen inzwischen ebay, home-banking, einkaufen, und ...

mfG
horzt

Conqueror Olaf19 „Also ich weiß ja nicht recht...“
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"dass bei der Masse der unbedarften Internetuser sämtliche Alarmglocken schrillen, wenn sie sehen, dass ihre IP-Adresse gespeichert wird? Außerdem wird man doch oben im Formular noch einmal mit der Nase auf die Geschäftsbedingungen und weitere Infos gestoßen. Ein klein wenig Gehirnkasteneinschaltung kann man dem viel strapazierten "mündigen Bürger" doch noch abverlangen?"

Das Internet sollte auch von Kindern und Rentnern bedienbar sein, die nicht zwangsweise eine IT Ausbildung haben sollten.
Es ist einfach so, dass die Bundesregierung diesen "Schmeisfliegen" nicht die Lizens zum Gelddrucken entzieht. Im Grunde ist es vergleichbar mit der damaligen Abzocke über 0190 Telephonnummern.
Diese Leistung sollte einfach "nicht"einklagbar sein und deren Geschäften wäre die Grundlage entzogen.

Borlander Conqueror „@Olaf19“
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Die Leistung ist auch nicht einklagbar. Es gibt aber offenkundig genügend User die sich von deren Eischüchterungsversuchen beeindrucken lassen, so daß sich der Betrieb solcher Seiten incl. Werbeschaltungen lohnt...

Conqueror Olaf19 „Ich musste zwar auch einige Millimeter ! scrollen, um die Linkleiste: Anmelden...“
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www.lebenscheck.com und deren Sitz ist in Dubai !!!!!!
Es existiert eine Scheinfirma in der Schweiz in der Emailanfragen und Telephonate ins Leere laufen.

Aber eine Firma deren Sitz in Rumänien hat tut sich hierzulande schwer einen Prozess zu führen..........
Zumindest reitet man wie Schmidtlein auf der Masche, dass sich 5% einschüchtern lassen und zahlen. Dann rechnet es sich schon.

komma8komma1 charlie62 „ Das hängt von der eingestellten Bildschirmauflösung ab. Bei 1152 x 864 muss...“
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Auch bei 1280 * 800 muss man scrollen.
Das wäre doch mal einen neues Argument um von kauf von 19" Monitoren im 16:10 Format abzuraten ;-)

GarfTermy nzkiki2 „verkehrsprofi.com“
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also...

ich habe den preis nicht auf anhieb gesehen, mußte kurz scrollen.

meine meinung dazu?

wer nicht bis zu ende liest ist mindestens fahrlässig - denn dass das internet oft fragwürdig ist und mit vorsicht zu genießen, dass hat sich mittlerweile doch schon herumgesprochen.

mitschuld zu haben bedeutet aber nicht, dass man sich nicht wehren sollte.

in den agb weisen die kollegen selbst auf ein widerspruchsrecht hin. die frist dafür läuft erst, wenn du zweifelsfrei kenntnis von dieser frist hattest.

ich an deiner stelle würde bis zum gerichtlichen mahnbescheid nicht weiter unternehmen, nur schriftlich mit einschreiben hilfsweise und zur sicherheit widerrufen.

best way?

...geh zum anwalt.

;-)

onkel beffen nzkiki2 „verkehrsprofi.com“
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Statt einfach draufloszuklicken, hättest du einfach mal bei Google "verkehrsprofi.com" eingeben sollen. Dort wird Seitenweise vor diesem Laden gewarnt. Bevor ich bei irgendwem, irgendwelche persönlichen Daten eingebe/ bestätige informiere ich mich vorher einigermaßen. Wenn derjenige mich schon warnt ( IP- Adresse ) , bevor ich mit ihm einen Vertrag geschlossen habe, das er weis wer ich bin ( nach dem Motto: Hey Alder, isch weis wodu wohnst ) dann ist mir das ganze ziemlich suspekt. Außerdem bin ich Persönlich der Meinung das es von jedem User verlangt werden kann bis zum Ende der Seite zu scrollen und den Text bis zum Schluß zu lesen, wer das nicht tut ist irgendwie selbst schuld. Bevor ich mit jemandem einen Vertrag abschließe lese oder überfliege ich die AGB um sicher zu sein das ich nicht gelinkt werde. Wenn du in eine neue Wohnung umziehst liest du dir doch auch vorher den Mietvertrag durch, oder nicht? Beim Gebrauchtwagenkauf kommst du sicher auch nicht auf den Gedanken den Kaufvertrag ohne zu lesen zu unterschreiben. Nur im Internet stellen sich viele an, als hätten sie noch nie was von Abzocke, Bauernfängern und Ganoven gehört.

@Olaf19:
Schimmmeisterschaft:Während sich die Männer an den Startblöcken fertigmachen, wickeln die Damen ihre 100m Brust ab.

nzkiki2 onkel beffen „Statt einfach draufloszuklicken, hättest du einfach mal bei Google...“
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Hallo,
ich bin überrascht welches Echo ich da ausgelöst habe. aber Positiv. Ich lerne daraus dass ich etwas leichtsinnig war und in Zukunft die AGB's genau lesen werde. Bevor ich mich auf irgend etwas einlasse.
Am besten nichts abschließen und wenn sofort Wiederrufen
Danke für Eure Kommentare.

Gerhard60

charlie62 onkel beffen „Statt einfach draufloszuklicken, hättest du einfach mal bei Google...“
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Beim Gebrauchtwagenkauf kommst du sicher auch nicht auf den Gedanken den Kaufvertrag ohne zu lesen zu unterschreiben.

Schon einmal aufgefallen, dass eigentlich bei allen "Papierverträgen" die gegenseitigen Hauptleistungen oberhalb des Unterschriftenfeldes (darum heißt die auch Unterschrift) genannt werden?

Man könnte auch ein A3 Blatt knicken, auf der ersten A4 Seite das "Blablabla" und das Unterschriftfeld anordnen und auf der umgeknickten Rückseite die Hauptleistungen. Mache würden das Blatt aufklappen, viele aber auch nicht.

Gewiss, die "Erleuchteten" muss man vor solchen Tricks auch nicht schützen - aber es soll ja auch schlichtere Gemüter geben. Da man diese weder erschießen, noch schutzlos den skrupellosen Abzockern überlassen kann, müssen sich Verbraucherschutzgesetze eben am schwächsten Glied orientieren.





App charlie62 „Merkst du was?“
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Schonmal nen Vertrag umgedreht und gesehen, was Du da alles "unterschrieben" hast?

charlie62 App „Schonmal nen Vertrag umgedreht und gesehen, was Du da alles unterschrieben hast? “
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Schonmal nen Vertrag umgedreht und gesehen, was Du da alles "unterschrieben" hast?

Ich rede hier von Hauptleistungen wie Preis, Laufzeit etc..

Bis auf ein paar Lehrer hat wohl noch niemand Versicherungsbedingungen Wort für Wort vor Vertragsabschluss durchgelesen.
onkel beffen charlie62 „ Ich rede hier von Hauptleistungen wie Preis, Laufzeit etc.. Bis auf ein paar...“
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Mahlzeit!
>Schonmal nen Vertrag umgedreht und gesehen, was Du da alles "unterschrieben" hast? Unterschrift heißt Unterschrift weil man damit was UNTER-schreibt, sonst könnte man es auch Mittelschrift, von mir aus auch "malschnellzwischendurchschrift" nennen. Überschrift heißt auch nicht so weil gerademal die Buchstaben übrig waren.
Ist mir völlig schnuppe was unter meiner Unterschrift steht. Alles was unter bzw. auf der Rückseite, nicht Vorderseite, des Blattes meiner Unterschrift steht ist nicht rechtsgültig, eben weil es ja nach meiner Unterschrift hinzugefügt worden sein kann. Die einzige Ausnahme: wenn ich im Text vor meiner Unterschrift darauf hingewiesen worden bin das da noch irgendwo was steht, und ich das mit meiner Unterschrift anerkenne. Sollte ich den Anhang/ das Kleingedruckte nicht lesen (wer macht sich schon die Mühe?) ist das mein Problem.

charlie62 onkel beffen „Mahlzeit! Schonmal nen Vertrag umgedreht und gesehen, was Du da alles...“
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Der Begriff Unterschrift ist durchaus wörtlich zu nehmen. Eine Unterschrift liegt nur dann vor, wenn der Namenszug die über dem Namenszug stehende Erklärung räumlich abschließt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Unterschrift
charlie62 onkel beffen „Mahlzeit! Schonmal nen Vertrag umgedreht und gesehen, was Du da alles...“
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Sollte ich den Anhang/ das Kleingedruckte nicht lesen (wer macht sich schon die Mühe?) ist das mein Problem.

Dass viele das Kleingedruckte nicht lesen, das weiß auch der Gesetzgeber. Deshalb gibt es auch Formvorschriften dafür. Das AGB-Gesetz regelt, was ist AGBs erlaubt ist, Versicherungsbedingungen dürfen nicht gegen das Versicherungsvertragsgesetz verstoßen...
onkel beffen charlie62 „ Dass viele das Kleingedruckte nicht lesen, das weiß auch der Gesetzgeber....“
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Bei den Sites verschiedener Telefonanbieter (z.B. E Plus) ist mir der Trick mit dem Kleingedruckten aufgefallen dort wird ein Preis x angegeben und daneben finden sich dann ein oder mehr Sternchen. Wenn man weiter runter scrollt gibt´s dann besagte Sternchen in hellgrauer Schrift auf weissem Grund, das ganze wird dann noch so geschickt getextet das man bei Zeile 4 den Sinn von Zeile 1 vergessen hat. Clever. Lustig ist auch die Fernsehwerbung von einigen Banken die einem alles mögliche versprechen, daneben ein Sternchen und am unteren Bildrand in Microschrift die Erklärung zum Sternchen für die Dauer von 1-2 Sek. eingeblendet.

charlie62 onkel beffen „Bei den Sites verschiedener Telefonanbieter z.B. E Plus ist mir der Trick mit...“
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daneben ein Sternchen und am unteren Bildrand in Microschrift die Erklärung zum Sternchen für die Dauer von 1-2 Sek. eingeblendet.

Ich schalte dann immer auf Standbild, knie mich in 10cm Entfernung vor den Fernseher und lese das alles in Ruhe durch. ;o)
onkel beffen charlie62 „ Ich schalte dann immer auf Standbild, knie mich in 10cm Entfernung vor den...“
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>Ich schalte dann immer auf Standbild, knie mich in 10cm Entfernung vor den Fernseher und lese das alles in Ruhe durch. ....um festzustellen, das ich nicht zu den auserwählten gehöre, die die 100.000 monatlichen Umsatz bringen um in den Genuß der angepriesenen Vorteile zu kommen.
Müßte der Satz bei mir weitergehen.

App onkel beffen „Statt einfach draufloszuklicken, hättest du einfach mal bei Google...“
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Hey Alder, isch weis wodu wohnst
War das Zufall? Weiter oben hab ich nahezu gleiches geschrieben ;-)
onkel beffen App „Hey Alder, isch weis wodu wohnst War das Zufall? Weiter oben hab ich nahezu...“
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Zufall. Kennen wir beide die gleich Klientel? ;-)

App onkel beffen „Zufall. Kennen wir beide die gleich Klientel? - “
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Ist zu befürchten! ;-)

Wiesner nzkiki2 „verkehrsprofi.com“
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Na Ja mich stören auch solche Maschen, aber unterschreibt ihr auch bei jedem Drücker vor der Haustüre freiwillig ein z.B.: Zeitungsinserat.

Ich würde mal sagen:
Erst denken dann handeln!!!

Das mitdenken bei der Arbeit (Internet) und der Hausverstand wird wohl bei einigen im Internet ausgeschaltet.
Das Internet ist so wie wenn du jemanden bei deiner Haustüre reinlässt, da ist auch nicht jeder erwünscht.

Ich betone diesen Text auf freiwillig!

charlie62 Wiesner „Na Ja mich stören auch solche Maschen, aber unterschreibt ihr auch bei jedem...“
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aber unterschreibt ihr auch bei jedem Drücker vor der Haustüre freiwillig ein z.B.: Zeitungsinserat.

Gemeint ist wohl ein Zeitungsabonnement. Jeder stößt halt auf einem bestimmten Gebiet an seine Grenzen. Schön, wenn dann jemand da ist, der darauf hinweist. ;o)
gelöscht_35042 charlie62 „ Gemeint ist wohl ein Zeitungsabonnement. Jeder stößt halt auf einem...“
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Also jeder hat natürlich seine Meinung und sieht es aus anderen Blickwinkel. Und das ist ja auch in Ordnung!

Aber, gesunder Menschenverstand, ein bisschen Denken, vor allen Dingen lesen und dann darf sowas nicht passieren.

Seit Monaten gehen durch die Medien Warnungen über Abzocke im Internet, wie man sowas verhindern kann, in den Zeitung wird gewarnt und die User hier wissen eh' Bescheid! (Denke ich mal) :))

Wenn ich natürlich nur irgendwelche bescheuerten Werbe-Sender mit ihren Abzockershows, dümmliche Gerichtsepisoden und weiß der Geier mir reinziehe (ohne hier jemand irgend etwas zu unterstellen)

und dann noch im Internet auf solche Sachen stoße, wahrscheinlich aus Langeweile (ich finde sowas nie, hmm), dann ist da kein Kraut dagegen gewachsen.......

Gruß
luttyy

Tom West gelöscht_35042 „Also jeder hat natürlich seine Meinung und sieht es aus anderen Blickwinkel....“
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Gut, dass alle I-Net-User vom ersten Tag Profis sind, so wie Du.

Der Betreiber hier ist eindeutig auf Abzocke aus - Punkt. Es gelten die einschlägigen Rechtsvorschriften. Oben von out-freyn richtig dargestellt. Da würd ich jeden Prozess gewinnen.

Aber Du verkaust wahrscheinlich auch etwas, weil Du (vermeintlich) gut labern kannst, nennst nicht den Preis und überrascht dann denjenigen, weil den Preis hast Du ja auf der Rückseite genannt - stillschweigend...

Es ist aber dazu jetzt genügend geschrieben.

gelöscht_35042 Tom West „Gut, dass alle I-Net-User vom ersten Tag Profis sind, so wie Du. Der Betreiber...“
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Tom West!

Was lesen und denken grundsätzlich mit IT-Profis zu tun haben soll, ist mir absolut neu....

Dass der Betreiber auf Abzocke aus ist, dürfte ja wohl jedem klar sein!

Aber auf diese Art kommt er damit durch, nur darum geht es hier, aber vielleicht fehlt die da bis jetzt der Durchblick!

Weiterhin unterlasse mal deine Unterstellungen, ja!

Grundsätzlich verkaufe ich nicht an private Leute, sondern nur an Geschäftsleute. Meinen sämtlichen Verkäufen geht ein schriftliches Angebot voraus, und zwar bis auf das letzte Komma!

Manche Leute meinen aber, wenn sie denn ein VIP-Zeichen haben, sie hätten ab sofort die Weisheit mit Löffel gefressen und genau das gilt dann auch für die eigene Meinung.

Aber zum Glück gibt es ja auch andere.....

App gelöscht_35042 „Tom West! Was lesen und denken grundsätzlich mit IT-Profis zu tun haben soll,...“
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Was lesen und denken grundsätzlich mit IT-Profis zu tun haben soll, ist mir absolut neu....
Korrekt! Gesunder Menschenverstand und nicht sein ganzes Leben hinterm Mond verbringen reicht aus.

@ Tom: es ist ganz einfach: wenn Du nen Vertrag unterschrieben und Dich mit den AGBs einverstanden erklärt hast, gibt es nix dran zu rütteln, solange kein debiler Richter ein Fehlurteil fällt.
Tom West gelöscht_35042 „Tom West! Was lesen und denken grundsätzlich mit IT-Profis zu tun haben soll,...“
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Vergleich doch einmal die Seite mit folgender: www.dein-fuehrerschein.com

Fällt Dir etwas auf? Lediglich der Firmenname wurde geändert.

Die Seite www.dein-fuehrerschein.com wurde übrigens nach Abmahnung durch die Verbraucherzentrale b.a.w. eingestellt (statt dessen, wie erwähnt, unter neuem Firmennamen und höherem Betrag neu erstellt), warum wohl? Das Verfahren gegen First Online Services ruht derzeit nach der Abmahnung.

siggi12 Tom West „Vergleich doch einmal die Seite mit folgender: www.dein-fuehrerschein.com Fällt...“
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Ist wohl der Versuch die ganze sache auf etwas legalere Beine zu stellen aber es ist schon so Angelegt dass man dass ganze mit dem Preis schnell mal übersieht.

Andererseit wenn ich auf einer Internetseite meinen halben Lebenslauf eingebe schau ich mir die schon mal genauer an und lese bei Betreibern von deren Seriosität ich nicht überzeugt bin auch mal die Allgemeinen Geschäftbedingungen.



Grüsse




siggi

GarfTermy Tom West „Vergleich doch einmal die Seite mit folgender: www.dein-fuehrerschein.com Fällt...“
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@tom

und?

beim rauchen wollen alle erwachsen sein, beim trinken, beim frauen abschleppen... und dann wollen sie mir vorheulen, dass sie nicht in der lage sind einen text mit agb VORHER zu lesen? ...oder das sie nicht wissen, dass es böse sites im internet gibt?

schon komisch.

warum kommt es mir vor, als wenn du diese leute noch in schutz nimmst?

Tom West GarfTermy „@tom und? beim rauchen wollen alle erwachsen sein, beim trinken, beim frauen...“
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Warum hast Du Deine Ergüsse eigentlich nicht zu den Seiten iqfig..., lebensprogno.. etc. abgegeben? Die sind nämlich alle gleich aufgebaut.

Ich brauche hier niemanden in Schutz nehmen, das macht aktuell die Verbraucherschutzzentrale. Es gibt nämlich nicht nur so schlaue Leute wie Dich.

Alpha13 nzkiki2 „verkehrsprofi.com“
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http://ra-melchior.blog.de/2007/06/21/verkehrsprofi_com_noch_a_8216_ne_abzocks~2493067

Gier (Geiz) ist halt nicht geil sondern dumm!

Zumal:
Calea Dumbravii 37/B
RO-550324 Hermannstadt
http://www.verkehrsprofi.com/impressum.php

Bei Leuten aus Siebenbürgen (Rumänien) was anderes als Abzocke zu bekommen ist mehr als weltfremd!