Ohne die Gesetze im Detail zu kennen, demzufolge keine rechtsverbindliche Auskunft:
ich glaube, dass du zumindest eine Mitschuld bekommst. Sobald 'schwächere' Verkehrs-Teilnehmer (wenn du Auto fährst, dann sind Fußgänger und Radfahrer 'schwächer' als du) deinen Wirkungskreis tangieren oder durchkreuzen, hast du lt. §1 StVO eine besondere Sorgfaltspflicht.
Es steht außer Frage, dass sich viele der 'Schwächeren' das Wissen darum zu Nutze machen und sich dann wie Rowdies benehmen.
Hatte neulich so ein Erlebnis, bei dem ich mich mit einem Radfahrer geprügelt habe:
Um jemanden ins Auto einsteigen zu lassen, hatte ich für ca. 30s mit meinem Auto eine Parkplatz-Einfahrt blockiert. Beim Reinfahren war kein weiterer Verkehrsteilnehmer weit und breit. In den 30s kam plötzlich auf dem Gehweg ein Radfahrer mit 'nem Affenzahn auf mich zu. Ich rein ins Auto, Auffahrt freigegeben, Kontrollblick (um zu sehen, ob Radfahrer vorbeikommt) und Wendung für Ausfahrt. Den 'Kontrollblick' muss er als Provokation aufgefasst haben: Er kam zurück, hinderte mich an der Ausfahrt, schrie mich an, bespuckte mich. Ich stieg aus, um zu fragen, was das solle. Er legte sein Fahrrad hin und schon war die heftigste Prügelei im Gange.
Naja, hab's überlebt ;-)
Gruß Thomas