...wenn ich mit dem Auto einen Fussgänger platt fahre, der einfach schnurstracks bei bereits einigen Sekunden andauerndem Rot über die Fussgängerampel latscht?
Krieg ich da Schuld oder er?
Ich frage aus Wut, weil ich in den letzten Tagen bereits mehrmals stark in die Eisen springen musste, weil es scheinbar zur Zeit -IN- ist, Ampeln zu ignorieren.
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IIRC ist der Autofahrer immer schuldig, unabhängig von Intelligenzgrad und Promille des Fußgängers.
Könnte mich aber auch irren :-)
Ohne die Gesetze im Detail zu kennen, demzufolge keine rechtsverbindliche Auskunft:
ich glaube, dass du zumindest eine Mitschuld bekommst. Sobald 'schwächere' Verkehrs-Teilnehmer (wenn du Auto fährst, dann sind Fußgänger und Radfahrer 'schwächer' als du) deinen Wirkungskreis tangieren oder durchkreuzen, hast du lt. §1 StVO eine besondere Sorgfaltspflicht.
Es steht außer Frage, dass sich viele der 'Schwächeren' das Wissen darum zu Nutze machen und sich dann wie Rowdies benehmen.
Hatte neulich so ein Erlebnis, bei dem ich mich mit einem Radfahrer geprügelt habe:
Um jemanden ins Auto einsteigen zu lassen, hatte ich für ca. 30s mit meinem Auto eine Parkplatz-Einfahrt blockiert. Beim Reinfahren war kein weiterer Verkehrsteilnehmer weit und breit. In den 30s kam plötzlich auf dem Gehweg ein Radfahrer mit 'nem Affenzahn auf mich zu. Ich rein ins Auto, Auffahrt freigegeben, Kontrollblick (um zu sehen, ob Radfahrer vorbeikommt) und Wendung für Ausfahrt. Den 'Kontrollblick' muss er als Provokation aufgefasst haben: Er kam zurück, hinderte mich an der Ausfahrt, schrie mich an, bespuckte mich. Ich stieg aus, um zu fragen, was das solle. Er legte sein Fahrrad hin und schon war die heftigste Prügelei im Gange.
Naja, hab's überlebt ;-)
Gruß Thomas
Wie blöd muss man eigentlich sein! Erstens hast Du ja zuvorkommend reagiert und zweitens hat er gar kein Anrecht mit dem Rad über den Bürgersteig zu fahren. Ich an seiner Stelle hätte dankend die Hand gehoben. Gut, er hat sie erhoben.
Hausmeister, soviel ich weiß trägst Du ne sog. "Gefährdungshaftung" wenn Du mit dem Auto fährst. Man kann aber nicht pauschal sagen, dass der Autofahrer immer Schuld hat. Man erwartet von ihm erhöhte Vorsicht und Rücksicht, aber grundsätzlich erwartet man von Dir nicht, das Unvermeidbare zu vermeiden. D.h. wenn Du Dich korrekt und der Fußgänger sich grob fahrlässig verhalten hat und Du selbst bei größter Vorsicht nicht hättest ausweichen oder bremsen oder die Situation vorher erkennen können, dann wird Dir keiner eine Schuld geben.
Gruß
App
Hallo .
Gar kein Anrecht auf Bürgersteig-
nun ; hier bei uns machen das viele und es nervt ständig. Wenn Ihr auf dem Fußgängerweg seid; der teils auch für Radfahrer ausgewiesen ist; geht mal Eure Schnürsenkel richten oder die Hose unten richten :-)
Gruss.
Aber noch mehr nerven die Fußgänger, die sich in solchen Fällen nicht um die Teilung Radweg Fußgängerweg kümmern. Oder Spaziergänger die einem in Dreierreihen entgegenlatschen, einem in die Augen glotzen aber erst im letzten Moment (manchmal sogar unter Schock) ein wenig Platz machen.
Im obigen Fall ging ich aber von einem nur für Fußgänger ausgewiesenen Bürgersteig aus.
Gruß
App
ACK. Fahre selber gerne Rad. Und auch gern schnell auf Strasse, auch auf geteilten Wegen.
Fahre derzeit auch mit dem Rad zur Arbeit, 15 Minuten mit meinem Bike.
Fazit:
Geteiltes Leid ist halbes Leid.
Ich habe jeden Morgen Fußgänger vor meiner Gabel, die ich quasi umgabelt hätte ohne zu bremsen.
Dabei sind die etwas betagteren Herrschaften noch von der milderen Sorte,
man kann sie zumindest einschätzen:
Oma in ca. 50 Meter Entfernung, versiert, schaut nach links und rechts,
möchte die Strasse überqueren.
Radfahrer sind für Oma nicht interessant, nur bei Autos muss man innehalten...
"Oder Spaziergänger die einem in Dreierreihen entgegenlatschen, einem in die Augen glotzen aber erst im letzten Moment (manchmal sogar unter Schock) ein wenig Platz machen"
Genau das gleiche Phänomen wie die Oma:
Sie schaut dich direkt an und sollte wissen, dass das nicht gutgehen kann.
Natürlich wird dann mit der Straßenüberquerung begonnen und dabei geflissentlich auf
die andere Straßenseite geschaut. Drüben scheint keine Gefahr mehr zu sein.
Nur mittlerweile Gegenverkehr für mich...
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Das entscheiden die Zeugen, d.h. in wie weit und für wen stand rot oder grün.
Sonst siehe App Aussage. Wir als Autofahrer sind leider für überdimensionale Aufmerksamkeit verpflichtet.
--Gruß
Kommt darauf an, ob Dir noch Zeit bleibt, zu bremsen.
Wenn Dir jemand unvermittelt vors Auto springt wird der Fall vermutlich anders beurteilt als wenn Du noch 30 m weit weg warst, als der Fußgänger die Straße betrat.
wollte ich auch gerade ausführlich beschreiben. Kann ich mir ja nun sparen.
Anbei noch ein schöner link dazu
http://strafzettel.de/index.html?/content/294.htm
Wobei Haftung # Schuld ist...
Haftung ist in diesem Fall die privatrechtliche Seite eines solchen Unfalls. Schuld wäre die strafrechtliche.
Hallo,
...habt ihr keine anderen Sorgen?........
Gruß
batcruiser
tschüß,
...haben wir nicht!.......
gruß
honigkuchenpferd
Du offenkundig auch nicht wenn Du Dich extra für diesen einnen Beitrag auf Nickles.de angemeldet hast :-P
das wird einzig und alleine durch den Richter bzw. als Vorinstanz die Staatsanwaltschaft entschieden.
Ich spreche da aus gewisser Erfahrung.
Es ist ärgerlich und kein vernünftiger Mensch würde mit freude einen anderen an oder umfahren.
Wenns dann aber soweit ist, kann eigentlich nur eine Untersuchung den Vorgang ans Tageslicht bringen.
Ich werd zwar hier nicht die Details schreiben, aber soviel.
Mir ist auf einem Kombiübergang im Kreiselverkehr ein Radfahrer vors und dann aufs Auto. (Kombi = Fußgängerüberweg mit angesetzter kleinerer Schraffur = Teuflisch!).
Auf so einem Überweg einen Unfall zu haben ist mehr als bitter ;)
Polizei hatte mich an der Unfallstelle mehr oder minder vorverurteilt mit den Worten, sie sind schuld.
Meine Antwort war, nur einer klagt mich an, der Staatsanwalt, und nur einer verurteilt mich wenn ich schuldig bin, der Richter.
Dann Aussageverweigerung über den Hergang. Lediglich Daten zur Person.
Mehrere Wochen später ein Brief von der Staatsanwaltschaft mit Freispruch (der Unfallgegner hatte Hauptschuld) aber 35 Euro Spendenforderung.
Fazit:
Nicht immer ist man Schuld, auch wenns behauptet wird.
Zu deinem Fall, es ist immer eine Frage was passiert ist und wie. Deshalb kann man nie und nimmer eine pauschale Aussage treffen, ob Schuld oder nicht Schuld. Das kann sogar davon abhängig sein, ob der Richter bzw. Staatsanwalt (bei Personenschaden oder tötung kommts immer dazu) nachts zuvor auf seine Oma durfte!
Kann ich nur empfehlen, abwarten und haren der Dinge die da kommen.
hi,
ich habe vor etlichen Jahren abends bei Schneegestöber einen alkoholisierten Fußgänger an einer roten Fußgängerampel angefahren. Es dauerte etwas, bis ich mich von dem Schreck erholte und ausstieg. Das einzige, was ich sehen konnte, war ein ca. 50-jähriger Mann, der von meinem Pkw weglief. Bin sofort hinterher gesprintet und bekam ihn zu fassen. Er wollte keine Polizei, meinte daß nichts passiert sei und wollte weiter.
Ich habe mich darauf nicht eingelassen und habe die Polizei gerufen. Endergebis : 100% Schuld des Fußgängers. Der Mann hatte - wie später im Krankenhaus festgestellt wurde - 2 Rippen angebrochen und starke Prellungen am linken Bein. Hätte ich auf die Polizei verzichtet und er hätte sich mein Kennzeichen gemerkt, hätte es mir passieren können, daß möglicherweise ich Schuld gehabt hätte. Vielleicht hätte er mich nach dem ersten Schreck wegen Unfallflucht angezeigt ? Weiß man`s ? Ich kann jedem nur raten bei möglichen Personenschäden die Polizei hinzuzuziehen, damit man später nicht vielleicht der Dumme ist.
Ps. Schaden an meinem Pkw : Frontscheibe rechtsseitig in 1000 Teile gesplittert, Kotflügel und Antenne vorne rechts kaputt, Radio Blpkt Berlin ( das mit Schwanenhals durch Wasserschaden kaputt )
Nachtrag : der Fußgänger war Berufskraftfahrer, wieviel Promille er intus hatte habe ich nicht erfahren. Er war an diesem Abend auf der Heimfahrt mit seinem Pkw. An der Ampel sprang der Pkw vor ihm nicht an. Er stieg aus um den Vordermann anzuschieben. Danach wollte er so schnell wie möglich zurück zu seinem Pkw, wobei er bei Rot über die Fußgängerampel rannte und ich ihn bei unter 20 km/h anfuhr.
"....möglichen Personenschäden die Polizei hinzuzuziehen,"..
Das ist sogar Pflicht. Bei Baby an Board würd ich sowieso nichts anderes machen. Man kann sich später garnicht soviel vorwürfe machen wie man sollte, wenn doch Spätfolgen auftreten.
Achja, bei meinem Bums war ne angebrochene Wirbelsäule (bzw. Wirbeln) mit anschliesendem mehrwöchigem Korsett tragen......soviel dazu :(
es bringt also alles nichts. auch wenn man es wirklich nicht schuld ist, kann man trotzdem noch eins auf den deckel bekommen.
ich melde mein auto ab, und geh lieber zu fuss ;-)
vielleicht nehmen sich ein paar fussgänger und andere verkehrsteilnehmer diesem thread mal zu herzen und machen etwas mehr die augen auf. denn nicht immer sind die autofahrer die bösen!
meine wut auf die fussgänger hat sich auch etwas gelegt, nachdem ich nen 2 arbeitswege hinter mich gebracht habe, ohne ne halbe vollbremsung hinlegen zu müssen. vielleicht besteht ja doch noch hoffnung.
*grins* ;)
nagut, mal ausgenommen von dir
*doppelgrins*
da ist die rechtsprechung doch sehr eindeutig:
du hast weder fahrlässig, noch grob fahrlässig eine mitschuld, du hattest keine chance den unfall zu verhinder - keine schuld, keine mitschuld...
du hast wegen überhöhter geschwindigkeit [oder sonstigen von dir zu vertretenden gründen] fahrlässig gehandelt, dann trifft dich mindestens eine mitschuld...
wenn du einen fußgänger also aus wut umnietest - dann schuld - dann strafe,,,,,
Als Autofahrer bist Du meistens der Dumme. Denn dsa Gesetz verlangt das Du Rücksicht auf schwächere Verkehrsteilnehmer nehmen mußt. Vor Jahren gab es ein skandalöses Urteil in München. Der Fahrer eines Linienbusses hat einen Füßgänger angefahren der bei Rot über die Ampel ging. Der Busfahrer bekam die Haupt- oder Alleinschuld (weiss ich leider nicht mehr genau) mit der Begründung das er als ortskundiger Fahrer hätte damit rechenen müssen das ein Füßgänger bei Rot die Strasse überquert. Somit hätte er mit dem Fehler anderer rechnen müssen.
Selbst wenn der Autofahrer keine Schuld zugesprochen bekommt muß er regelmäßig auf Grund der Betriebsgefahr, die von seinem Fahrzeug ausgeht, haften.
"...Denn dsa Gesetz verlangt das Du Rücksicht auf schwächere Verkehrsteilnehmer nehmen mußt. ..."
richtig - aber mit einer von dir vernachlässigten einschränkung: rücksicht kannst du nur nehmen, wenn
* du dich an die regeln hälst
* stvo §1 beachtest
wenn dir einer vor´s auto springt, obwohl du die regeln beachtet hast, dann trifft dich keine mitschuld - siehe weiter oben.
in DE ist die rechtsprechung mittlerweile auch so weit, dass nicht jeder, der auffährt auch automatisch schuld hat.
"...muß er regelmäßig auf Grund der Betriebsgefahr, die von seinem Fahrzeug ausgeht, haften. ..."
da zeig mir mal ein entsprechendes urteil. ich warte voller spannung.
;-)