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Abschaffung des Wahlgeheimnisses per Wahlcomputer

Tilo Nachdenklich / 7 Antworten / Flachansicht Nickles

Tastenwahl per umgebauten Navi-Gerät abhörbar.

Solange der CCC noch nicht verboten ist, entwickelt er weiterhin nützliche Aktivitäten:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/90897
Wie lange werden wir noch von sowas hören...dürfen?

Die Floskel "wehret den Anfängen" hört man in letzter Zeit kaum noch, da ist wohl ein Tabu entstanden...durch Ermüdung??

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holger47 Tilo Nachdenklich „Abschaffung des Wahlgeheimnisses per Wahlcomputer“
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Da ich den Spiegel vorliegen habe, kann ich nur sagen: Der c't-Artikel ist etwas gekürzt - leider an den entscheidenden Stellen. Zur Manipulation eines Wahlcomputers benötigt man physischen Zugriff auf denselbigen, um einen Chip gegen einen umgebauten auswechseln zu können. Damit kann man dann Wahlergebnisse manipulieren.

Das 2. ist der Zugriff auf die vorgenommene Wahl. Mit den vorgestellten Geräten kannst du unter Umständen ermitteln, welche Taste an dem Wahlcomputer gedrückt wurde. Einer Person kannst du das nicht zuordnen, es sei denn, du hast die Info, wer gerade in die Wahlkabine gegangen ist. Und woher willst du die bekommen? Okay, mehrere Webcams aufgebaut, eine, welche die Registrierung des Wahlpflichtigen (Name, Anschrift) aufnimmt, dann eine, die die Wahlkabinen überwacht, damit man sieht, wo derjenige hingegangen ist. Dann wäre allerdings der Aufwand mit dem Abhören unsinnig, du hast ja schon alle Daten.


Also irgendwo ist Schluss, man kann Horrorszenarien entwickeln, da hörts irgendwo auf, weil absolut unrealistisch. Wieviele Wahlbezirke gibts in Deutschland, und wieviele Wahllokale? Bei Wahlbezirken gilt, das bei Parlamentswahlen höchstens 2500 Wahlberechtigte in einem Wahlbezirk sein sollen. Na, dann rechne mal schön. Diese Masse kannst du gar nicht überwachen.

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