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Tom West Xdata „Sorry , kenne mich da nicht so aus . Hat sich nach Berichten oft so angehört...“
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Du tauscht den Schreib-/Lesekopf Deines Videorekorders aus - haftet da der Gerätehersteller?

Du wechselst den Motor Deines Autos und der TÜV gibt Dir keine ABE - ist der Autohersteller oder der Motorlieferant dran?

Microsoft sperrt aus -richtig. Die Online-User, die mit gemoddeten Geräten unterwegs san. Aber dafür gibt es halt Verträge - oder warum soll MS dafür garantieren, wenn Du andere Sachen einbaust?

Werd ich meinem Vermieter auch vorschlagen. Hab ein Bad einbauen lassen, dass vermurkst ist. Jetzt behaupte ich, ist seine Schuld, weil er mir ja ein funktionierendes Bad mit vermietet hat. Wie krank kann man eigentlich sein.

Und noch einmal: Das Gerät wird nicht beschränkt. In keiner Weise.Du kannst mit dem Gerät Tango tanzen, es umbauen, beschwören etc. Das verbietet Dir keiner.

Der Online-Zugang ist allerdings nur mit original-Geräten möglich. Was ist daran so schwer zui verstehen?

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