Hallo ihr.
Meine Freundin hat vergangenes Jahr sich auf tiere-heute.com oder .de registriert. Naja, es kam die rechnung von 84 Euro und halt die sache auf den verweis von 2 Jahren. Die Seite sah damals ganz anders aus als heute. Da wurde noch gesagt, dass man kein abo hat und sowas halt. Naja. Wir haben versucht dem zu wiedersprechen, ging natürlich nich mehr. Dann kam die Mahnung mit inkasso androhung. Aus angst haben wir nun doch gezahlt. Letzte woche kam die Rechnung für das zweite abo jahr. Müssen wir die denn nun auch zahlen?
Als ich im nachhinein mal gegoogelt habe, stieß ich auf seiten, dass man garnichts zahlen soll. Da gings allerdings immer um die erste rechnung. Bei fragen zur zweiten rechnung ist niemand richtig eingegangen. Ich hab einfach kein Bock Betrügern mein Geld in den Rachen zu schieben. Habt ihr da erfahrungen oder könnt da was zu sagen, ob wir zahlen müssen?
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Du hast oder besser Deine Freundin hat ein ABO und zwar auf zwei Jahre abgeschlossen. Der größte Fehlaer war es die erste Rechnung zu bezahlren, denn damit habt Ihr den Vorgang als rechtmäsig anerkannt.Nun nach einem Jahr kommt die zweite Rechnung von 84€, denn wie schon erwähnt habt Ihr ein ABO über zwei Jahre abgeschlossen.
Was ich nun nicht genau weiß,ist wenn der richtige Zeitpunkt zum kündigen ist, ohne dass Ihr in Gefahr lauft, automatisch ein 2.ABO über zwei Jahre abzuschließen.
Für Dich heißt es: Um die zweite Zahlung kommt Ihr nicht herum, da Ihr den Vorgang mit der Bezahlung der ersten Rechnung anerkannt habt. In diesem Fall hilft auch kein "Aussitzen" oder Rechtsanwalt...............
Ich hoffe Du hast noch den Schriftverkehr der ersten Rechnung (aber wahrscheinlich eher nicht), wenn nicht dann gehe auf die Homepage und informier Dich wenn Du kündigen müsstest. Wenn es die Brüder geschickt angestellt haben (von dem ich eigentlich ausgehe), hast Du den Zeitpunkt verpasst, und musst ein volles 2.ABO zahlen (168€). Aber wie schon geschrieben, informiere Dich ganz genau.
Vogel.Strauß-Politik hilft Dir hier nicht weiter.
Ach noch was: Kündigung nur per Einschreiben mit Rückschein. Schriftverkehr aufheben ist sehr wichtig.
Von einem der sich auskennt.