Ich habe einen kleinen "Streit" mit meine Freundin. Es geht darum, ob Fahradfahrer auf den Bürgersteig fahren dürfen oder nicht. Ich behaupte, dass die Fahradfahrer nicht auf den Bürgersteig fahren dürfen. Der Bürgersteig ist eigentlich nur für Fußgänger ist. Kinder bis zu einem gewissen Alter, dürfen den Bürgersteig benutzen. Fußgängerzonen und verkehrberuhigte Zonen sind natürlich auch ausgeschloßen. Wer hat nun Recht? Für rechtlich gute Antworten bin ich euch dankbar.
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Leider ist es so, ein dummes Gesetz.
Bei der damaligen Verhüllung des Reichtags hat sich gezeigt. Es geht auch anders.
War wohl die lockere Stimmung , jedenfalls hat dort keiner gemault wenn man mal
nicht sofort vom Sattel gestiegen ist .
@King-Heinz
Genau , an vielen Stellen müßte man schon irre oder lebensmüde sein um die Staße zu benutzen.
Wär oft sogar für einen erfahrenen Fahrradkurier gefährlich.
Die bösen blicke einiger Fußgänger aber auch , fast tödlich manchmal , selbst wenn man völlig bedächtig
und langsam fährt.