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Straßenverkehr

kutte1 / 14 Antworten / Baumansicht Nickles

Ich habe einen kleinen "Streit" mit meine Freundin. Es geht darum, ob Fahradfahrer auf den Bürgersteig fahren dürfen oder nicht. Ich behaupte, dass die Fahradfahrer nicht auf den Bürgersteig fahren dürfen. Der Bürgersteig ist eigentlich nur für Fußgänger ist. Kinder bis zu einem gewissen Alter, dürfen den Bürgersteig benutzen. Fußgängerzonen und verkehrberuhigte Zonen sind natürlich auch ausgeschloßen. Wer hat nun Recht? Für rechtlich gute Antworten bin ich euch dankbar.

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gelöscht_84526 kutte1 „Straßenverkehr“
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chrissv2 gelöscht_84526 „Klick mal hier. Gruß“
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eigentlich hast du recht (Link vom King)

aaaber wenn ich mir einige Straßen anschaue..... da is mir mein Leben schon wichtiger als die paar kröten fürs Ordnungsamt

mfg
chris

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Starfly chrissv2 „eigentlich hast du recht Link vom King aaaber wenn ich mir einige Straßen...“
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aaaber wenn ich mir einige Straßen anschaue..... da is mir mein Leben schon wichtiger als die paar kröten fürs Ordnungsamt

Einmal fuhr ich morgens mit Fahrrad zur arbeit, an einem Abschnitt wie immer auf dem Gehweg, da meinte der Mann eines Rentnerpaars mir den extrabreiten Gehweg versperren zu müssen und mich beschimpfend aufzufordern auf der schnee-matschige Straße zu Fahren wo gerade nur so die Autos vorbeischnellten - Wie wütend ich wurde. Nachdem ich ihm darauf aufmerksam machte wie rutschig die Straße hier sei und wie schnell die Autos hier rasen obwohl hier einiges schlecht einsehbar sei, dass ich nicht bereit bin als Spendenorgan-Lager für Leute wie ihn zu enden, kam von ihm garnix mehr, er stand nurnoch sturr im Weg rum bis mir der Kragen platzte und ich mich einfach zwischen den beiden durchdrängte..
Aber genug von der penetranten Art mancher Rentner.
Auf manchen Straßen ist das Fahrradfahren langfristig absolut selbstmord.
(hatte erst neulich auf solch einer einen Unfall, eine Zahnecke weg sowie ein ~1,5cm-Loch über der Oberlippe, nicht schön gewesen, aber zum Glück sieht man kaum noch was)
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kutte1 gelöscht_84526 „Klick mal hier. Gruß“
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Danke K.H.
Wiedereinmal hast Du mir sehr gut geholfen. Habe alles ausgedruckt. Dadurch habe ich ein schönes Wochenende gewonnen. Wir laden Dich dann im Oktober zu einem Eis-Essen ein. Prima. Eine bessere Antwort gibt es nicht.

Gruß kutte1

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Xdata kutte1 „Danke K.H. Wiedereinmal hast Du mir sehr gut geholfen. Habe alles ausgedruckt....“
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Leider ist es so, ein dummes Gesetz.

Bei der damaligen Verhüllung des Reichtags hat sich gezeigt. Es geht auch anders.
War wohl die lockere Stimmung , jedenfalls hat dort keiner gemault wenn man mal
nicht sofort vom Sattel gestiegen ist .

@King-Heinz

Genau , an vielen Stellen müßte man schon irre oder lebensmüde sein um die Staße zu benutzen.
Wär oft sogar für einen erfahrenen Fahrradkurier gefährlich.

Die bösen blicke einiger Fußgänger aber auch , fast tödlich manchmal , selbst wenn man völlig bedächtig
und langsam fährt.

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kutte1 Xdata „Leider ist es so, ein dummes Gesetz. Bei der damaligen Verhüllung des Reichtags...“
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Also K.H.
jetzt werde ich aber echt sauer. Fakt ist dochj,dass die Fahradfahrer nichts, aber auch nichts auf dem Bürgersteig zu tun haben. Ich bin 63J und Schwerbeschädigt. Auf einmal kommt ein,zwei. eine ganze Familie auf Rädern von hinten angerauscht und fahren Dich fast um und schimpfen dann noch, wenn du Dich darüber mokierst.
Nun gut. Ich müsste damit rechnen und einen Kursus im Weitsprung absolvieren (: Aber dazu fehlen mir die richtigen Beine.. Warum blicken die Fußgänger so böse? Weil die Kuriefahrer bei Rot - aber andere Radfahrer auch- über Ampeln fahren. Oder die Fußgänger getreift werden. Ich bin doch als ältere Person überhapt nicht mehr sicher im Straßenverkehr. Die Ampeln sind teilweise so kurz geschaltet, dass ich nicht die Straße bei Grün überqueren kann. Auf den Gehweg muss ich aufpassen, dass ich nicht mit Fußgängern oder Radfahrer zusammen stoße. Wann darf ich als ältere Person noch am Leben teilnehmen`? Die heutige Gesellschaft ist doch so schnelllebig geworden, dass ich an der Kasse schon angemotzt werde, ob ich nicht dann oder dann aus dem Haus gehen (zB. BVG -Rentnerzeit) kann, damit ich die Leute die schnell sind, nicht durch uns Rentner behindert werden. Mist. Jetzt bin ich etwas vom Thema abgedriftet. Bin aber echt sauer. Ein Glück, dass die Jugend nicht älter wird. Sorry. Ich wollte mich echt nicht ausheulen. Aber trotzdem danke für eure Beiträge. Werde jetzt ein viertel Pfund Beruhigungs Tabletten nehmen :)-- und mich beruhigen. Ich bin mir nicht ganz sicher mit diesem Zeichen :) Gilt das als Ulk? So ist jedenfalls mein letzter Satz zu verstehen.
Gruß
kutte1

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Xdata kutte1 „Also K.H. jetzt werde ich aber echt sauer. Fakt ist dochj,dass die Fahradfahrer...“
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Völlig bedächtig
und langsam habe ich geschrieben.

Die Behörden haben sich etwas dabei gedacht , Kinder bis zu einem gewissen Alter sogar verpflichten den Bürgersteig
zu benutzen. Weil es lebensgefährlich ist als Kind auf dem Fahrdamm zu fahren.

Mit etwas Überlegung wird klar es liegt am schnellen und rüchsichtslosen Fahren. und nicht prinzipiell an Fahrädern auf dem Bürgersteig.

In einigen Parks sind Radfahrer doch auch zulässig und kommen mit den Fußgängern aus: Wenn sie nicht zu schnell fahren.
Bei einem rüchsichtslosen Kurierfahrer sind Böse Blicke völlig gerechtfertigt , die halten sich an garnichts und sind extrem gefährlich.

Also nochmal ein umsichtiger und langsamer Radfahrer ist auf dem Bürgersteig genauso gefahrlos wie Fußgänger.

Es gibt Länder in denen das Radfahren eine viel höhere Tradition hat , da geht es doch auch.

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App Xdata „Völlig bedächtig und langsam habe ich geschrieben. Die Behörden haben sich...“
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Zumal ein Radfahrer, der schiebt noch mehr Platz wegnimmt, wie einer der fährt.

Hatte per eMail mal eine Diskussion mit einem Herrn Strobel, der die Theorie vertrat, dass es 1) ungefährlich ist mir Kopfhörern Rad zu fahren und 2) auf Radwegen zu fahren immer gefährlicher ist, als auf der Straße (egal bei welchen Verkehrsverhältnissen). Ging heiß her...habe sogar nich seine Seite gefunden:
http://www.mystrobl.de/ws/fahrrad/aufloesung.htm
und
http://www.swb.de/personal/elch/50-gruende.html

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Chris 57 Xdata „Leider ist es so, ein dummes Gesetz. Bei der damaligen Verhüllung des Reichtags...“
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Hallo Leute, ich fahre ein drei rädriges Behinderten Fahrrad, wenn ich in einer engen Seitenstraße die Fahrbahn benütze, maulen die Autofahrer, wenn ich wegen Spurrillen oder tiefer liegender Kanladeckel nicht haarscharf rechts an den parkenden Autos vorbeischramme oder ein in 2ter Spur parkendes Aut umrunden muss, ebenfalls, wenn ich den Gehsteig benütze - in entsprechendem Tempo geht es meisdt besser und sogar die Polzei bleibt friedlich, wenn ich den Sachverhalt erkläre. Es ist de jure tatsächlich verboten, den Gehsteig zu benutzen, wird aber bei etwas Höflichkeit in der Praxis meist toleriert, wenn man angemessen fährt und niemanden gefährdet.
Chris 26

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jueki gelöscht_84526 „Klick mal hier. Gruß“
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Mich würde mal wirklich sehr die Begründung für diese (idiotische) Vorschrift interessieren:
Beim Front- und Rücklicht gelten folgende Vorschriften:
Am Fahrrad vorgeschrieben ist eine Dynamo-Lichtanlage mit angeschlossenem Scheinwerfer und Rücklicht. Zusätzlich sind Batterie-Rücklichter erlaubt, nicht aber ein Batterie-Frontlicht oder weitere Scheinwerfer. Nur Rennräder unter elf Kilogramm dürfen allein mit Batterieleuchten vorn und hinten ausgestattet sein. Die seit Jahren geplante StVZO-Novelle, die diese Ausnahme auch für Mountainbikes unter 13 Kilogramm ausweiten sollte, ist im Bundesrat gescheitert

Im Bundesrat gescheitert? Hat da die Dynamo- Industie ihre sauberen Finger drinnen?
Was hat das Gewicht eines Fahrades mit Batterie und/oder Dynamo zu tun?
Idiotisch...
Nun müssen die kontrollierenden Politessen noch mit Waagen herumlaufen...
Jürgen

- Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen "NEIN!" Kurt Tucholsky
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ausgekotzt jueki „Mich würde mal wirklich sehr die Begründung für diese idiotische Vorschrift...“
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ganz einfach alles unter 11 kilo ist spielzeug, und dafür braucht man kein licht.

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Schluckauf ausgekotzt „ganz einfach alles unter 11 kilo ist spielzeug, und dafür braucht man kein licht. “
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Nein, unter 10 Kg gilt ein Fahrrad als Sportgerät und nicht als Fahrzeug. Bei diesen Fahrrädern kommt es auf jedes Gramm an weswegen auf die Lichtanlage verzichtet werden darf.
Bei allen anderen Rädern ist der Dynamo vorgeschrieben weil es bei leeren Batterien sons schnell dunkel wird.

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App Schluckauf „Nein, unter 10 Kg gilt ein Fahrrad als Sportgerät und nicht als Fahrzeug. Bei...“
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Hatte noch nie leere Batterien und mein Licht ist fast so hell wie das eines Motorrads. Eher sieht man oft defekte Dynamos (sehr anfällige Technik / kann mich als Kind nicht erinnern, dass es irgendwo funktionierende dynamobetriebene Fahrradlampen gab) und Dynamos, die wegen erhöhtem Kraftaufwand nicht eingeschaltet werden.

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Kara5 kutte1 „Straßenverkehr“
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ich fahre grundsätzlich nur am bürgersteig, a) die gefahren wurden bereits gesagt. sry aber ich traue keinen autofahrer, weil die minimum 60km/h draufhaben, stellt euch vor du fährst mit 15km/h und die rasen mit 60-70km/h neben dir mit einem abstand vom 20cm -1m. b) andersrum bin ja auch mit auto unterwegs und ich hasse wenn fahrradfahrer die strasse benutzen weil sie den verkehr total blockieren! wenn eine gutbefahrene stelle ist dann genügt ein fahrradfahrer aus einen riesen stau zu verursachen, überholen bei gegenverkehr is öfters net möglich.
ich hab bereits festgestellt das die traktoren wieder unterwegs sind, aber richtig , allein heute habe ich auf fast allen landstrassen traktoren gesehen auf beiden richtungen und hinter denen mehrere fahrzeuge mit ca. 30km/h ( in 70 und manchmal 100 zone ).

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