Hallo Leute,
Ich wiess leider nicht, in welcher Rubrik ich diese Frage stellen kann, also stelle ich sie hier mal rein:
Ich habe mir am 26.03.2007 bei Ebay eine CPU über "Sofortkauf" gekauft und auch sofort online das Geld überwiesen.
Leider habe ich bis heute keine CPU bekommen. Auf mehrere Anfragen per Mail wurde ich immer um ein paar Tage vertröstet. Nun wollte ich mal wissen, wieviel Wartezeit man hin zu nehmen hat.
Danke schon mal für Eure Antworten.
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Der Beitrag von "peterson" ist in zweierlei Hinsicht fehlerhaft:
1)Die über den angegebenen Link aufrufbare Entscheidung stammt vom Kammergericht Berlin, nicht vom Amtsgericht. Beim Kammergericht handelt es sich um das Oberlandesgericht des Bundeslandes und damit um die dortige höchste (Zivil-)Instanz.
2) Das Kammergericht hat an keiner Stelle zum Ausdruck gebracht, daß für gewerbliche Händler AGB vorge-
schrieben seien. Daß das Gericht sich mit AGB (der streitenden Händler) befaßt hat und auch befassen mußte,
lag schlicht darin begründet, daß die Prozeßparteien derartige AGB verwendeten und in ihre Vertragsbezie-
hungen einbezogen hatten. Soweit dies rechtswirksam geschieht, ergänzen sie aber die - allgemeinen -
Bestimmungen des BGB und können, wie in diesem Falle, sehr wohl von Bedeutung für die zu treffende
gerichtliche Entscheidung sein.