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Weigerung des Händlers den Garantiefall an Hersteller wieter zu

tkr / 24 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo, folgendes Problem. Ich habe ein Asus Computermainboard mit noch Garantie, da im November gekauft an den Händler geschickt, dieser schickte mir das Board zurück, ich solle mich direkt an den Hersteller wenden. Dazu muß ich sagen, das Board ging im laufenden Betrieb kaputt (Stromzufuhr), beim Ausbau nahm ich den Prozessorkühler ab und verschmierte etwas Wärmeleitpaste, diese wischte ich ohne Überlegung weg und verbog dabei minimal drei Pins des Prozessorsockels, ist aber m.E. nicht so, daß die Funktion beintächtigt ist, sondern nur optischer Mangel und sind auch wieder gerade. Nur, der Bielfelder Coputerhändler bzw. sein Großhändler verweigerte deswegen die Weiterleitung an den Hersteller, mit der Begründung, einerseits habe ich die Speicherbatterie ausgebaut und der mechanisch deformierte Sockel sei "keine sachgemäße Handhabung". Meine Frage ist nun, kann der Händler die Weiterleitung an den Hersteller verweigern und ist der "deformierte" Prozessorsockel ein Grund die eigentliche Reparatur der Stromzufuhr ab zu lehnen und somit die Garantie zu verweigern, den Prozessorsockel habe ich gar nicht reklamiert und auch nicht erwartet, daß daran was gemacht wird, da schon wesenlich schlimmere Sockel tadellos funktionierten. Danke,mfG tkr

tkr Aragorn75 „Naja, dein Beispiel mit dem Auto steht auf ganz wackligen Beinen, da man bei...“
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Das Board war ja bei Ausbau schon defekt, ausserdem wie soll man unter Strom Pins verbiegen und ein Kurzschluss entstehen, selbst wenn das möglich wäre, glaube ich nicht das der Kurzschluß von zwei Pins mit höchstens 1,3V die Ganze Stromversorgung lahm legt. Ausserdem wären die Pins dann so stark verbogen das wirklich eine Beschädigung vorliegt, bei mir waren drei Pins minimalst verbogen, daß ist nur vorgeschoben weil der Händler nicht will. Das Board ist noch keine sechs Monate alt also ist der Händler beweispflichtig. Leider habe ich immer noch keine juristische Stellungnahme ob das Verhalten des Händlers rechmäßig ist und einen ähnlichen Fall finde ich nirgends, ich möchte nicht wegen 40 Euro einen Beispielprozeß finanzieren, beim Händler könnte ich mich wegen einen Formfehler revanchieren, das wäre einfacher. Board habe ich mir sowiso ein anderes gekauft, mir geht es nur um diesen Händler. Zur Reperatur habe ich deutlich gemacht das nur die Stromversorgung im Rahmen der Garantie repariert werden soll, daß die grüne Led brennt, da hat er auch gleich gesagt, es läßt sich ohne Prozessor kein Strom aufs Board geben, wie soll aber dann die akustische Warnung bei defekter Cpu funktionieren, der Händler hat für alles eine Ausrede, die nicht stimmt. Wenn er schon wegen der Backup Batterie anfängt, Asus schreibt ohne Zubehör einsenden, sieht man doch das es eindeutig der Unwille des Händlers bzw. Großhändlers ist . Wenn es mit Strom wegen den Cpu Sockel nicht gehen würde, dann ist es Schrott, ich habe nur den Stromzufuhr bemämgelt, die Pins hat der Händler ins Spiel gebracht. MfG tkr