Gewußt wie !
http://www.pcwelt.de/news/business/75287/index.html
Das ist doch mal eine gute Nachricht PC-Gebühr gilt nur fürs Grundstück
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Das gilt nur dann, wenn der PC nicht ausschließlich privat genutzt wird.
Die Erleichterung betrifft ausschließlich Freiberufler und Gewerbetreibende.
Wer mit seinem PC kein Geld verdient, darf weiter blechen. Schönen Dank, GEZ :-(
CU
Olaf