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Und wieder schaffen es die Richter...

i.mer / 40 Antworten / Flachansicht Nickles

Aus der Reihe "Deutschland - Idiots inside"

Infothek Verkehr
Handy darf in die Hand genommen werden
Nach § 23 Abs. 1 a der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist während der Fahrt die Benutzung des Handys untersagt, wenn der Fahrer hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnehmen oder halten muss. Wer erwischt wird, zahlt seit dem 1.4.2004 insgesamt 40 € und erhält zusätzlich einen Punkt im Verkehrszentralregister. Doch was heißt schon „Benutzung“ des Mobiltelefons? Wie ist es zum Beispiel, wenn der Fahrer das Handy vor Fahrtantritt ausschaltet und es links neben sich in das Ablagefach legt, dann aber während der Fahrt bemerkt, dass das Handy gehörig klappert. Darf er dann eine Hand vom Steuer nehmen, um das Handy aufzunehmen und es in die Mittelkonsole legen? Eindeutig „Ja“ - sagte das Oberlandesgericht Köln in einem neuen Fall und watschte damit zugleich die Straßenverkehrsbehörde und das Amtsgericht ab, die genau umgekehrt entschieden hatten, damit aber nach Meinung des Gerichts die Grenze der noch zulässigen verfassungskonformen Auslegung weit überschritten hatten (Az.: 83 Ss-OWi 19/05). Von einer Benutzung des Handys könne nur dort die Rede sein, wo das Gerät mit einer seiner Bedienfunktionen genutzt werde. Konsequenz: Nicht jedes In-die-Hand-Nehmen des Mobiltelefons während der Fahrt ist verboten.

Wie schmal allerdings der Grad zwischen noch erlaubtem und bereits verbotenem Festhalten des Handys ist, zeigt ein weiterer Fall, über den das Oberlandesgericht Hamm zu entscheiden hatte. Der betroffene Autofahrer war von der Polizei angehalten worden, weil er das Handy in der Hand hielt und auf das Display schaute. Vor Gericht ließ er sich darauf ein, er habe nur die Uhrzeit abgelesen. Weil aber § 23 Absatz 1a StVO nicht danach differenziert, auf welche Weise das Handy benutzt wird, reichte das den Hammer Richtern aus, um den Autofahrer zu verurteilen. Der Vorgang könne auch nicht mit dem Ablesen der Uhrzeit von dem Ziffernblatt einer am Handgelenk getragenen Uhr gleichgestellt werden. Hierzu könnten nämlich die Hände am Lenkrad verbleiben, während der Fahrer bei Benutzung seines Handys nicht mehr beide Hände für die Bewältigung des Verkehrs frei habe, betonte das Gericht.
Quelle: Oberlandesgericht Köln, Az.: 2 Ss OWi 177/05


Wo ist denn bitte schön ein Unterschied zwischen dem Weglegen und Uhr ablesen?

Es ist wohl anzunehmen, dass der Fahrer auch beim Weglegen des Handy auch den Blick auf dieses wirft, denn ganz blind schafft das kaum jemand. Selbst wenn - das Blindarbeiten ist mit der geistigen Tätigkeit (virtueller Blick) verbunden, die wohl mindestens genau so stark ablenkent würde.

Und was ist mir dem MP3-Player, dem Autoradio mit zig kleiner Knöpfe, dem Zigarettenanzünder?

Mein Fazit: der Staat hat mit halbreifen Studien die Melkkuh Handy in das Straf- und Bußgeldeinnahmesystem erfolgrein integriert und wird den Teufel tun, um diese wieder wegzugeben.

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App charlie62 „ Es lässt sich wohl schlecht erforschen, ob ein Killerspiel jemanden zum Killer...“
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Sinnlos ist diese Studie, weil sie etwas beweisen will, was doch sowieso jeder weiß, Charlie! Alles was nicht direkt mit dem Autofahren zu tun hat, lenkt ab. Alles! Die Blondine am Straßenrand, der Gedanke an den Schweinebraten von gestern, das Radio, das Navigationsgerät, der Beifahrer, das Handy. Bitte keine Studien über das Ablenkpotenzial von miniberocktenn Blondinen am Straßenrand. Wäre genauso lächerlich wie die von Dir vorgebrachte.

Wusstest Du, dass mit das größte Problem beim Fahren die Routine und der dadurch entstehende unbewusste Fahrstil ist? Aber egal. Also, was lernen wir? Wer nicht telefoniert fährt idR sicherer. Wer nicht in der Nase popelt auch. Sind wir konsequent und verbieten Popeln und Gespräche mit Beifahrern. Wie oben schon erwähnt, wäre das deutlich sinnvoller, da man im Gespräch mit dem Beifahrer den Blick von der Straße zum Gesprächspartner hin lenkt. Man ist nicht nur abgelenkt, sondern auch im Blindflug unterwegs. Bitte verbieten!

Das Handy wird in Deutschland gerne zur Zielscheibe auserkoren. Keine Ahnung warum. Doch der Neid? "Ach, der ist so wichtig, dass er andauern telefonieren muss!". Wieso stört die Leute ein telefonierender Zeitgenosse im Cafe? Hält er ein Zwiegespräch mit einer real anwesenden Person musst Du den gleichen Müll mitanhören. Sogar u.U. von zwei Personen. Genauso ist es im Auto. Hier auf das Handy loszugehen ist idiotisch und kein bisschen durchdacht. Völlig unnütz und wirklich gefährlich ist hingegen Telefonieren am Steuer mit Telefon in der Hand. Das ist mit gutem Grund verboten. Alles andere ist hirnrissiger Schwachsinn!

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Charlie hat doch Recht! i.mer
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